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Amherd Viola · Bundesrat · 2021-06-07

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-06-07

Wortprotokoll

Das Reglement "Operative Führung 17" definiert allgemeine Grundsätze zum Einsatz der Armee. Es dient der Ausbildung höherer Armeekader und schafft ein gemeinsames Verständnis über die zu erfüllenden Aufgaben. Beim "operativen Vorgelände" handelt es sich um einen militärischen Begriff. Dieser bezeichnet eine Zone von 200 bis 300 Kilometern um die Schweiz, die für den Verteidigungsfall relevant ist. Aktionen in diesem Raum können beispielsweise der Nachrichtenbeschaffung dienen. Die Schweizer Armee hat weder die Mittel noch die Absicht, offensive Aktionen über eine Reichweite von 3700 Kilometern durchzuführen. Bei den im Reglement beschriebenen Grundsätzen handelt es sich nicht um militärische Planungen. Entsprechend braucht es auch keine Absprachen. [PAGE 1051]