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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-07

Wortprotokoll

Der Gesetzgeber hat im Fernmeldegesetz den Infrastrukturwettbewerb festgelegt. Er hat damit bewusst zugelassen, dass Fernmeldenetze mehrfach erschlossen werden können. Die Regulierung zum Netzzugang beschränkt sich auf das bestehende Kupfernetz. Dies wurde in der jüngsten Fernmeldegesetzrevision erneut bestätigt. Der Ausbau von Breitbandnetzen wird bislang denn auch von einer Vielzahl von Akteuren vorangetrieben. Es steht den verschiedenen Akteuren dabei frei, miteinander zu kooperieren. Das gilt auch für die Swisscom. Das Fernmelderecht sieht diesbezüglich keine Kooperationspflichten vor, allerdings sind dann die Bestimmungen des Kartellrechts zu marktbeherrschenden Verhaltensweisen zu beachten. Die Swisscom ist bekanntlich eine börsenkotierte Aktiengesellschaft, an welcher der Bund aufgrund des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes die kapital- und stimmenmässige Mehrheit hält. Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele fest, äussert sich jedoch nicht zu operativen Angelegenheiten des Unternehmens.

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