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Thurnherr Walter · 2021-06-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 14. Mai 2021 im Zusammenhang mit der Berichterstattung im "Tages-Anzeiger" vom 12. Mai 2021 unter dem Titel "Das ist Amherds Geheimplan für einen Deal mit der EU" bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Derzeit ist offen, ob bezüglich der Weitergabe des Dokuments an einen Journalisten von Radio SRF ebenfalls eine Strafanzeige eingereicht wird.

Im Vordergrund stehen bei Indiskretionen die Offizialdelikte nach Artikel 293, "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen", und Artikel 320, "Verletzung des Amtsgeheimnisses", des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21.[NB]Dezember 1937. Widerhandlungen nach Artikel 293 StGB werden mit Busse bestraft. Bei Widerhandlungen nach Artikel 320 StGB ist eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Obwohl der Bundesrat alle Indiskretionen verurteilt, sind, bevor er eine Strafanzeige einreicht, die konkreten Umstände zu beachten, insbesondere wie viele Personen Zugriff auf das Dokument hatten oder welchen Inhalt die Indiskretion hat.

Sie haben auch die Frage nach den Arbeitsverträgen gestellt. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung unterstehen gemäss Artikel 22 des Bundespersonalgesetzes (BPG) dem Berufs-, dem Geschäfts- und dem Amtsgeheimnis. Die Verletzung wichtiger gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, mithin der Pflichten nach Artikel 22 BPG, ist gemäss Artikel 10 Absatz 3 BPG ein Kündigungsgrund.

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