Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-07
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07
Wortprotokoll
Zur Einordnung des Antrags meiner Minderheit III sei Folgendes gesagt: Hier geht es also nicht um die Frage, ob nun 4 oder 2 Prozent, und auch nicht um die Konzeptfrage, die die Mehrheit der WBK-S in den Rat bringt, sondern es geht eigentlich um die Frage, wie wir mit den sprachregionalen und nationalen TV-Veranstaltern, also mit unseren schweizerischen privaten Fernsehsendern, umgehen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie bauen in der Schweiz einen Fernsehsender auf privater Basis auf. Sie erhalten dabei keinen Rappen aus dem Gebührentopf und sind gleichzeitig Wettbewerber gegenüber der grossen Unternehmung, die gebührenfinanziert ist. Dann kommt der Gesetzgeber, der Bund, und sagt: "Du musst neue, zusätzliche Investitionspflichten übernehmen, d. h. also quasi einen Kontrahierungszwang mit verschiedenen Filmschaffenden eingehen. Du musst Verträge mit unabhängigen Filmanbietern eingehen." Der Gesetzgeber sagt weiter: "Du darfst deine eigene Produktionsinfrastruktur für eigene Filme nicht einsetzen, weil das nicht unabhängig ist. Diese Leistung rechnen wir nicht an."
Das ist genau die Fragestellung, die dem Antrag meiner Minderheit III zugrunde liegt. Nach meinem Verständnis geht das zu weit. Es geht hier eigentlich um die Nebenwirkungen, die ich beim Eintreten erwähnt habe. Wir müssen uns bewusst sein, dass es eben auch um diese nationalen TV-Anbieter geht, die nach meinem Verständnis auch zum audiovisuellen Gewerbe der Schweiz gehören. Es geht hier also nicht um die internationalen Online-Anbieter, sondern um die Frage, ob wir die Rahmenbedingungen für diese privaten Schweizer TV-Anbieter verbessern oder verschlechtern wollen.
Sie müssen sich ja auch bewusst sein, dass die Werbeerträge, also das, was eben am Markt erzielt werden kann, letztlich begrenzt sind. Das Potenzial in einem kleinräumigen Markt wie der Schweiz ist begrenzt. Wenn wir die Rahmenbedingungen schwächen, dann ist das Ergebnis rein unternehmerisch gesehen klar. Sie müssen als TV-Anbieter den[NB]Aufwand reduzieren, sprich, Sie müssen Personal abbauen. Das scheint mir doch jetzt im Ergebnis sozialpolitisch, wirtschafts-, medien- und staatspolitisch fragwürdig. Wenn Sie der Minderheit III zustimmen, dann wird das für die Filmförderung in der Schweiz letztlich eine relativ minimale Auswirkung haben. Für die betroffenen Unternehmen ist diese Frage aber sehr zentral; sie kann über Sein oder Nichtsein entscheiden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen.