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Brunner Thomas · Nationalrat · 2021-06-07

Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Es geht bei der inzwischen schon fast permanenten Nachbesserung zu diesem halt in grosser Eile gestrickten Gesetz diesmal um Erwerbsersatz und um den Sportbereich - eigentlich. Bemerkenswert daran ist aber, dass nicht die Vorlage als solche, sondern das anderswo Dazugepackte umkämpft ist. Irgendwie ist das sogar verständlich. Die aktuellen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betreffen uns alle, und dementsprechend haben wir alle - auch wir - Vorstellungen, wohin die Reise gehen soll und was man nun endlich besser machen könnte oder müsste.

Da ist es naheliegend: Sobald dieser temporäre Gemischtwarenladen namens Covid-19-Gesetz traktandiert wird, sieht man die grosse Chance, Bundesrat und Verwaltung mal wieder richtig den Marsch zu blasen, der eigenen Wählerschaft zu zeigen, dass und wofür man einsteht, oder eben ultimativ zu fordern, was eh absehbar ist - das kann man dann später als Erfolg verbuchen -, weil nach den Wahlen ja immer wieder vor den Wahlen ist.

Klar ist es befremdlich, und man fragt sich, was es nutzen soll, wenn z. B. weiterhin Schutzpflichten für bekanntlich weitgehend immunisierte Bevölkerungsgruppen gelten sollen. Auch ist es da und dort durchaus fraglich, was für Wirkungen Massnahmen im Freien, bei bester Aerosolverdünnung und viel Abstand noch haben sollen, vor allem wenn sie so umgesetzt werden, dass die Masken irgendwo unterhalb der Atemorgane hängen - man kann ja dann reagieren, wenn einen jemand darauf anspricht.

Wir haben den Eindruck, dass viele die Impfungen nicht einfach aus gesellschaftlicher Solidarität über sich ergehen lassen, sondern weil sie eben endlich gewohnte Freiheiten zurückhaben möchten. Lasst uns also diesen Maskenball beenden, lieber morgen als übermorgen; lasst uns aber auch die Öffnungsschritte an der Leitlinie "Vernunft" und nicht am politischen Schaulaufen ausrichten.

Wichtig scheint uns auch die Erfahrung. Es geht nicht nur um Kosten. Wir wissen jetzt, wie wichtig zwischenmenschliche Nähe eben für uns Menschen ist, und das ist eine wesentliche Erkenntnis.

Inhaltlich teilt die grünliberale Fraktion durchaus etliche Anliegen von Kommissionsminderheiten. Mit Artikel 1a Absatz 2 will man Kapazitätsbeschränkungen aufheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist; mit Artikel 6b möchte man Zugangsbeschränkungen für Immunisierte verbieten. Inhaltlich sind wir einverstanden. Aber ist es gescheit, bei kaum vorhersehbaren Entwicklungen einen voraussichtlich sinnvollen Ablauf gesetzlich festzuschreiben, möglichst noch mit einem Datum oder mit einem Automatismus mit vorgegebenen Kriterien? Unsere Fraktion sagt dazu mindestens grossmehrheitlich Nein.

Wenn man einer einsatzfreudigen Feuerwehr die Tanklöschfahrzeuge wegnimmt und es ihr per Sessionsende verbietet, die Hydranten zu benutzen, dann bleibt das unsinnig, auch wenn man zu Recht Wasserschäden befürchtet. Denn was soll diese Feuerwehr beim nächsten Brand machen? Soll sie Quartiere sprengen, um den Rest der Stadt zu retten, weil sie nicht mehr löschen kann? Falls es in dieser Feuerwehr ein unsensibles oder nicht einsichtiges Kommando gibt, dann muss man dieses Kommando überzeugen, oder man muss es auswechseln. Aber man soll nicht den Verantwortlichen wirksame Werkzeuge aus der Hand schlagen.

Das gilt auch für Gastgeber und Veranstalter. Diese müssen die gewerbliche Freiheit haben, zu entscheiden, wie sie den [PAGE 1108] Schutz sicherstellen. Das kann in einem Fall durchaus unter Nutzung eines Zertifikats sein, wo man dann die Gäste ein bisschen dichter und in engere Räume packen kann, weil das Risiko begrenzbar ist. In einem anderen Fall macht es vielleicht Sinn, jedermann zuzulassen, aber ins Freie zu gehen. Das müssen wir nicht regeln.

Deshalb werden wir eintreten. Wir werden sämtliche nachgereichten Einzelanträge ablehnen. Und wir stimmen jeweils mit der Mehrheit der WBK, ausser - wie es meine Vorrednerin bereits gesagt hat - bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3, wo es um die Verlängerung des Taggeldanspruchs bei der Arbeitslosenversicherung geht: Dort stimmen wir mit der SGK, wobei wir hoffen, dass diese Bestimmung nicht nötig sein wird. Es ist ja klar oder müsste selbstverständlich sein, dass es sich nicht um eine Hängematte handelt, sondern dass die Leute auch arbeiten wollen, sobald sie das wieder können.

Besten Dank für Ihre werte Aufmerksamkeit. Wir werden uns dafür in der Detailberatung auch nicht mehr zu Wort melden.