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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-12-03

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie eindringlich, den Minderheitsantrag Maury Pasquier zu Artikel 16b Absatz 2bis (neu) abzulehnen. Zunächst sei daran erinnert, dass die anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 vom Stimmvolk deutlich verworfene Vorlage vor allem wegen der damals vorgesehenen Grundleistungen sowie wegen den Adoptionsurlauben gescheitert ist. Das Ganze ist eine Gratwanderung; Sie sollten diesen Grat jetzt vorsichtig begehen. Gerade auch deshalb hat die Parlamentarische Initiative des Unterzeichnenden, die im Rat so deutlich angenommen worden ist, ganz klar einen bezahlten Mutterschaftsurlaub unter Ausschluss der Adoption verlangt.

Wenn Sie meine Parlamentarische Initiative nachlesen, ist im ersten Punkt glasklar festgehalten, dass nur jene Mütter anspruchsberechtigt sein sollen, "die während der Schwangerschaft" - Herr Cavalli, diesen Unterschied können Sie mir nicht wegnehmen! - "als Arbeitnehmerinnen oder als Selbstständigerwerbende versichert waren". Eine Ausdehnung auf Adoptiveltern wurde damit ausdrücklich ausgeschlossen und in diesem "Kompromiss der vier" auch gegenüber all den beteiligten Organisationen sauber mitgeteilt. Das war auch der einhellige Wille der drei Mitinitiantinnen, der Kolleginnen Jacqueline Fehr, Ursula Haller und Thérèse Meyer. Ausschlaggebend war die gemeinsame Überzeugung, dass nur auf diese Weise, also bei Verzicht auf einen gesetzlich verankerten bezahlten Adoptionsurlaub, ein erneutes Referendum vermeidbar wäre bzw. eine allfällige erneute Volksabstimmung gewonnen würde. Ein bezahlter Adoptionsurlaub, auch wenn dieser wie im Antrag der Minderheit lediglich auf 28 Tage limitiert sein soll - also auch hier keine Gleichbehandlung -, entspricht keiner dringenden sozialpolitischen Notwendigkeit: Adoptiveltern können sich in aller Regel wesentlich besser auf einen begrenzten Einkommensausfall vorbereiten.

Es gibt Unterschiede, Herr Fasel und Herr Cavalli, zwischen einer Mutterschaft und einer Adoptionsannahme. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass der Minderheitsantrag Maury Pasquier nicht nur für die Adoptivmutter, sondern wahlweise auch für den Adoptivvater eine Entschädigungsberechtigung vorsieht. Bei Adoptiveltern, bei denen die Frau keine Erwerbstätigkeit ausüben würde, könnte somit nach diesem Minderheitsantrag auch der erwerbstätige Adoptivvater einen bezahlten Adoptionsurlaub beziehen. Dies soll das Paar wahlweise tun können, und dies würde dann wirklich zu einer krassen Ungleichbehandlung der nichterwerbstätigen natürlichen Mütter führen, die dieses Recht nicht haben.

Entscheidend ist und bleibt aber für die Mehrheit, dass die Anträge der Kommissionsminderheit im Widerspruch zum Text der Parlamentarischen Initiative stehen, dass sie den sorgfältig ausgearbeiteten Kompromiss missachten und damit den gesamten Bestand der Vorlage ernsthaft gefährden. Dann, Frau Teuscher, wäre die "unendliche Geschichte", die Sie vorhin zitiert haben, noch lange nicht zu Ende.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.