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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2021-06-08

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Wenn es um Migration geht, folgen meist emotionale Debatten. Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative Barrile geht es aber eher um eine nüchterne Angelegenheit, nämlich um eine Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern, die aufgehoben werden soll. Es geht im Speziellen um die Regelung der Migration aus Drittstaaten, also aus Nicht-EU/EFTA-Ländern. Die Migration aus EU/EFTA-Ländern ist im Personenfreizügigkeitsabkommen klar geregelt und wurde vom Volk mehrfach bestätigt. Die Migration aus Asylgründen wird meistens durch globale Faktoren getrieben. So bleibt der Schweiz am meisten Gestaltungsraum bei der Regulierung der Drittstaatenmigration aus Nicht-EU/EFTA-Staaten.

Nun zum Anliegen von Kollege Barrile: Heute ist es so, dass eine Schweizerin oder ein Schweizer weniger Rechte im Nachzug von Familienmitgliedern aus Drittstaaten hat als eine Person aus einem EU-Land in der Schweiz. Konkret wäre es der Mutter einer in der Schweiz lebenden Deutschen möglich, in die Schweiz zu migrieren. Wäre ihre Tochter Schweizerin, so ginge dies nicht. Das ist so, weil das Abkommen über die Personenfreizügigkeit den Begriff des Familiennachzugs breiter versteht als die Schweizer Gesetzgebung.

Die Aufhebung der Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern in der Schweiz wird von der Staatspolitischen Kommission unterstützt. Auch wenn wir beim Familiennachzug der Meinung waren und sind, dass Missbräuche unterbunden werden müssen, ist diese Ungleichbehandlung unschön. Selbst das Bundesgericht fand keine sachlichen Gründe dafür. Deshalb liegt es nun an uns als Gesetzgeber, diese Ungleichbehandlung aufzuheben.

Das oftmals vorgetragene Argument, dass durch die Einschränkung des Familiennachzugs Scheinehen bekämpft werden könnten, rechtfertigt die Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber Personen mit einem EU-Pass nicht. Daher soll die stossende Ungleichbehandlung durch eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ausgeräumt werden.

Mit 14 zu 9 Stimmen beantragte die Staatspolitische Kommission am 18. Februar 2021, der Initiative Folge zu geben, nachdem die Schwesterkommission das Anliegen zu unserem Bedauern mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp abgelehnt hatte. Man darf hier aber auch sagen, dass die Diskussion in der Kommission des Ständerates nicht sehr ausführlich war. Wir sind der Meinung, dass man der parlamentarischen Initiative eine Chance geben sollte, um das Anliegen genauer zu prüfen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, der Initiative Folge zu geben.

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