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AB 283656

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-09

Wortprotokoll

Wie der Berichterstatter ausgeführt hat, ist es keine materielle Differenz, sondern eine formale Anpassung. Aus unserer Sicht dient die Formulierung des Nationalrates, bei der auch das Bundesamt für Justiz noch mitgeholfen hat, der Klarheit und ist daher zu begrüssen. Sie entspricht der gebräuchlichen Terminologie in den Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich bitte Sie ebenfalls, diesem Antrag zuzustimmen und die Differenz zu bereinigen.