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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Wir nähern uns dem Ende der Eintretensdebatte. Es war eine interessante und umfangreiche Debatte, die wir hier geführt haben. Ich möchte auf zwei, drei Punkte nochmals eingehen.

In der Eintretensdebatte wurde hier in den Raum gestellt, dass Ihre vorberatende Kommission sich nicht ausreichend sorgfältig mit der Materie auseinandergesetzt habe. Es war sogar die Rede von Diskussionsverweigerung. Ich möchte dem entgegentreten und festhalten, dass sich die Kommission an drei fast ganztägigen Sitzungen umfassend mit dieser Vorlage auseinandergesetzt hat. Es gab eine ausführliche Eintretensdebatte. Wir hatten die Gelegenheit, von der Verwaltung zusätzliche Berichte einzufordern. Wir haben im Anschluss eine lange Detailberatung mit über vierzig Anträgen absolviert.

Wir haben zu dieser Reform - einfach, damit Sie das mal physisch sehen - eine umfangreiche Dokumentation durchgearbeitet. (Der Redner zeigt einen Stapel Dokumente) Ich möchte an dieser Stelle auch einmal der Verwaltung danken, dass sie all diese Zusatzberichte - im Ständerat waren es über zwanzig Zusatzberichte zur Botschaft des Bundesrates und bei uns nochmals zehn - erstellt und uns damit ermöglicht hat, doch umfassend auf diese Fragen einzugehen.

Ihre Kommission hat die verschiedensten Aspekte diskutiert, auch die Fragen der Freiwilligenarbeit, die Herr Maillard aufgeworfen hat, und die Fragen der Lohngleichheit, die Frau Prelicz-Huber aufgeworfen hat. Wir können später in der Detailberatung darauf zurückkommen, auch auf die Debatte bezüglich der Negativzinsen der SNB. Dies wird im Block zur zusätzlichen Finanzierung der AHV sicher noch möglich sein.

Wir behandeln jetzt im Plenum die Rückweisungsanträge, die die Kommission jeweils mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt hat. Die Minderheit I (Porchet) fordert eine neue Stabilisierungsvorlage für die AHV mit einer Zusatzfinanzierung der AHV durch die Gewinne der SNB, dies ohne jeglichen Leistungsabbau. Die Minderheit III (Prelicz-Huber) fordert eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung des Bundesbeitrags. Die weiteren Minderheitsanträge auf Rückweisung an den Bundesrat fordern deutlich höhere Renten, also einen Ausbau, so die Minderheit II (Prelicz-Huber), oder eine Verknüpfung mit der Lohngleichheit von Mann und Frau, so die Minderheit IV (Weichelt-Picard). Schliesslich fordert die Minderheit V (Meyer Mattea) eine Rückweisung an die Kommission - nicht an den Bundesrat, sondern an die Kommission -, mit dem Auftrag, mit der Diskussion über das höhere Rentenalter der Frauen und die betreffenden Ausgleichsmassnahmen zuzuwarten, bis die BVG-Reform, die auch unterwegs ist, mitsamt Volksentscheid definitiv unter Dach und Fach ist.

Für uns ist das Thema in der Kommission mehrheitlich nicht neu. Die Altersvorsorge beschäftigt uns schon seit Langem. Wir nehmen nun tatsächlich von Neuem Anlauf, Frau Mettler, um tatsächlich zu einem Resultat zu kommen. Diese Reform beschränkt sich deshalb auf wenige zentrale Elemente, nämlich die Angleichung des Renteneintrittsalters von Männern und Frauen einerseits und die flankierenden Massnahmen andererseits, zu denen auch die Mehrwertsteuer gehört. Diese Reform will weder die Leistungen ausweiten noch die Renten kürzen. Sie will die Renten für die künftigen Generationen sichern und so das wichtigste Sozialwerk der Schweiz endlich stabilisieren. Die Mehrheit präsentiert Ihnen heute einen Antrag, welcher den AHV-Fonds bis ins Jahr 2030 bei 88 Prozent des Zielniveaus hält. Es ist und bleibt damit nur ein erster Schritt. Das Umlagedefizit wird im Jahr 2030 immer noch 2,3 Milliarden Franken betragen.

Bezüglich der Massnahmen und der Art der Massnahmen möchte ich festhalten, dass wir mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters der Frauen 1,2 Milliarden Franken Entlastung haben, diese aber gleich wieder mit 800 Millionen Franken zusätzlichen Leistungen - also der Flexibilisierung, den Ausgleichsmassnahmen für die Frauen, weniger Kürzungen, mehr Möglichkeiten für die Rentenverbesserung - reduzieren. Wir haben 228 Millionen Franken an zusätzlichen Beiträgen und 1,4 Milliarden Franken zusätzliche Finanzierung durch die Mehrwertsteuer. Wir haben also auf der einen Seite 400 Millionen Franken weniger Nettoleistungen, auf der anderen Seite fast 1,6 Milliarden mehr Einnahmen. Die reduzierten Leistungen machen 21 Prozent der Reform aus und die zusätzlichen Einnahmen 80 Prozent. Sie sollten sich dieses Verhältnis merken, denn damit kann mit gutem Gewissen auch gesagt werden, dass diese Reform sozial ist.

Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt von der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reform. Sie bittet Sie - das Stimmenverhältnis war 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, dem Entwurf 1 zur AHV 21 zuzustimmen; und sie bittet Sie einstimmig, der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen. Besten Dank für das Eintreten - ich freue mich auf die Detailberatung.