AB 283954
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Ich kann es vorwegnehmen, und Sie wissen es ja auch bereits: Die SP-Fraktion lehnt eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 ab.
Angesichts der nach wie vor vorhandenen Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, beispielsweise mit der[NB]Lohnungleichheit, ist die Forderung, die Arbeitszeit zu verlängern und so die Renten zu verschlechtern, unverständlich. Denn wenn frau ein Jahr länger für die Rente arbeiten muss, ist das aus unserer Sicht eine Rentenkürzung. Dazu haben wir aber heute auch schon andere Meinungen gehört.
Die Schlechterstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt führt zu Mindereinnahmen bei der AHV von jährlich 825 Millionen Franken. Die Übergangsmassnahmen, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden, kosten 600 Millionen Franken. Die Ersparnisse durch die Erhöhung des Frauenrentenalters bringen 1,4 Milliarden Franken ein. Wenn man die Lohndiskriminierung der Frauen endlich beseitigen würde, hätte die AHV wesentlich grössere Mehreinnahmen zu verzeichnen. Wenn man das Rentenalter nicht erhöht, braucht es auch keine Ausgleichsmassnahmen. Man hätte also die sogenannten Ersparnisse bereits erzielt. Diese Rechnung ist relativ einfach.
Es ist absolut unverständlich, warum man nicht endlich die Lohndifferenzen bereinigt. Und denken Sie auch daran: Wenn Frauen ein Jahr länger arbeiten müssen, betrifft das viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die von ihnen besetzten Stellen fehlen allenfalls wiederum anderen, was die Arbeitslosenkasse belasten würde.
Weil aber Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der SGK-N das Referenzalter der Frauen auf 65 erhöhen wollen,[NB]braucht es tatsächlich Ausgleichsmassnahmen. Für[NB]die[NB]SP[NB]ist klar, dass es gute und dauerhafte Ausgleichsmassnahmen braucht; das zeigt auch ein Blick in die Vergangenheit. Dieses Ziel wird mit der Vorlage allerdings nicht erreicht. In der 10.[NB]AHV-Revision wurden den Frauen 82 Prozent in Form von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften dauerhaft zurückgegeben; so wurde die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen mehrheitsfähig gemacht. Seither sind alle Erhöhungen des Rentenalters gescheitert.
Ich komme kurz zur Einordnung der Modelle aus unserer Sicht.
Zum Bundesratsmodell: Im Grundsatz ist die Anpassung der Rentenformel ein gangbarer Weg, die vorgeschlagene Ausgleichssumme und die Höhe der Anpassung sind aber viel zu tief. 33 Prozent bzw. 600 Millionen Franken jährlich reichen bei Weitem nicht. Neun Jahre Übergangsgeneration sind das absolute Minimum. Hier unterstützen wir darum die Minderheit II (Prelicz-Huber).
Zum Modell der Mehrheit der SGK-N: Dieses Modell hält nicht, was es verspricht. Es ist zwar mit 40 Prozent Ausgleichsvolumen etwas grosszügiger als das Modell des Bundesrates und suggeriert, für tiefe Einkommen mehr zu machen. Trotzdem sind die Zuschläge zu tief und nicht höher als im Modell des Ständerates; ausserdem profitieren nur wenige Personen vom höchsten Zuschlag, d. h., insbesondere zahlreiche Frauen profitieren nicht.
Zum Trapezmodell des Ständerates: Im Grundsatz handelt es sich dabei um ein gutes Modell, weil es die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auch in den Zuschlägen, die schrittweise erhöht werden, aufnimmt. Völlig ungenügend ist die Höhe des Ausgleichs gemäss Ständerat mit 22 Prozent bzw. 400 Millionen Franken. Der Rentenzuschlag von maximal 150 Franken ist viel zu tief. Ein realistischer Antrag ist darum jener der Minderheit IV (Meyer Mattea), die einen Rentenzusatz von 430 Franken vorschlägt, was 67 Prozent Kompensationsvolumen entspricht.
In der Beurteilung ist für die SP das Trapezmodell das Modell, das von der Verteilwirkung her das beste ist. Der Antrag der Minderheit IV ist unser Hauptantrag. In der Variante des Ständerates ist das Volumen, wie gesagt, ungenügend.
In der Abstimmungskaskade werden wir uns so verhalten, dass am Schluss die Variante mit der höchsten Kompensationssumme obsiegen wird.