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Thurnherr Walter · 2021-06-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-10

Wortprotokoll

Nur um zu bestätigen, was Ihr Kommissionssprecher angesprochen hat, sei gesagt, dass es Sache des Parlamentes ist festzulegen, wie es das Verfahren zur Behandlung der Motionen regelt. Auch die Regelung des damit zusammenhängenden Verfahrens zur Bereinigung von Differenzen obliegt dem Parlament.

Wie vorhin erwähnt wurde, äussert sich der Bundesrat deshalb nicht zur Änderung des parlamentarischen Verfahrens, wenn er nicht selber unmittelbar betroffen ist.