Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2021-06-10
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates unterbreitet dem Rat einen Entwurf zur Revision der Parlamentsverwaltungsverordnung. Damit soll die Veröffentlichung allfälliger weiterer Staatsangehörigkeiten der Ratsmitglieder angestrebt werden. Diese zusätzlichen Staatsangehörigkeiten sollen im Internet in den veröffentlichten Kurzbiografien der Ratsmitglieder angegeben werden.
Nachdem die SPK-N im Oktober 2018 und die SPK-S im Januar 2019 der parlamentarischen Initiative Chiesa 18.406, "Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten", Folge gegeben hatten, fasste die SPK-N am 13. August 2020 den Beschluss, die parlamentarische Initiative auf Verordnungsebene umzusetzen. An ihrer Sitzung vom 19. November 2020 nahm sie dann den vorliegenden Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die Pflicht zur Offenlegung aller Staatsangehörigkeiten Teil der Anforderungen an ein transparentes und offenes Parlament und dient der Information der anderen Ratsmitglieder und der Öffentlichkeit. Es handelt sich um eine Angabe, die für die Wählerinnen und Wähler ebenso von Interesse sein kann wie beispielsweise die Informationen zum Beruf oder zu den Funktionen in Führungsorganen von schweizerischen und ausländischen Unternehmen, Einrichtungen oder Stiftungen.
Die Minderheit Gysin Greta beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten, da dieser auf der falschen Annahme beruhe, Ratsmitglieder, die neben dem Schweizer Pass noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, könnten illoyal gegenüber der Schweiz sein. Die Kommission hat diesen Nichteintretensantrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die vorliegende Revision konzentriert sich auf Artikel 16 der Parlamentsverwaltungsverordnung. Laut dieser Bestimmung werden Kurzbiografien der Mitglieder der Bundesversammlung veröffentlicht. Diese Liste der zwingend zu veröffentlichenden Daten soll nun um die Angabe aller Staatsangehörigkeiten erweitert werden, welche die betreffenden Ratsmitglieder neben der schweizerischen allenfalls noch besitzen. Die Information über die Staatsangehörigkeit kann mit der Angabe in den Kurzbiografien sehr leicht öffentlich zugänglich gemacht werden, da diese Kurzbiografien im Internet neben dem Namen des einzelnen Ratsmitglieds zu finden sind. So kann die vom Urheber der parlamentarischen Initiative gewünschte Transparenz hergestellt werden.
Es ist rechtlich korrekt, auf Verordnungsebene tätig zu werden, da es sich bei diesen Daten nicht um schützenswerte Daten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c des Datenschutzgesetzes handelt. Deshalb ist keine formelle gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung dieser Daten erforderlich.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen nun also, in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Parlamentsverwaltungsverordnung die Liste der Angaben in den von den Parlamentsdiensten veröffentlichten Kurzbiografien mit dem Zusatz "weitere Staatsangehörigkeiten" zu ergänzen. Während sowohl die Mitglieder der Bundesversammlung wie auch die Mitglieder des Bundesrates Wohn- und Bürgerort angeben müssen, soll die Pflicht zur Publikation anderer Staatsangehörigkeiten nur für Mitglieder der Bundesversammlung gelten.
Die Minderheit Cottier beantragt Ihnen jedoch, dass die Pflicht zur Veröffentlichung allfälliger weiterer Staatsangehörigkeiten auch für die Mitglieder des Bundesrates gelten soll, entsprechend der Regelung bei den anderen in Artikel 16 genannten Informationen. Dieser Antrag wurde bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp abgelehnt. Die knappe Mehrheit der Kommission fand, es handle sich bei der Vorlage ja um die Parlamentsverwaltungsverordnung und dieses Anliegen gehöre deshalb nicht hierher. Ausserdem komme die grosse Mehrheit der Bundesräte aus der Bundesversammlung. Deshalb löse sich das Problem im System selbst.
Die Vorlage zieht eine technische Anpassung nach sich. Dadurch entstehen den Parlamentsdiensten jedoch keine zusätzlichen Kosten. Der zusätzliche administrative Aufwand ist sehr begrenzt, sodass die Auswirkungen auf das Personal der Parlamentsdienste als unerheblich erachtet werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Vorlage zuzustimmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.
Erlauben Sie noch kurz ein Wort zum Antrag des Büros vom 5. Februar 2021 zu Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g der Parlamentsverwaltungsverordnung. Er betrifft die Abschaffung [PAGE 1245] der obligatorischen Veröffentlichung der dienstlichen Postadressen der Ratsmitglieder. Der Brief mit diesem Antrag erreichte die Kommission nach ihrer Sitzung vom November 2020. Deshalb kann ich im Namen der Kommission hierzu nicht Stellung nehmen.