Studer Heiner · Nationalrat · 2002-12-05
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Auch wenn die Rückweisung im März durch eine unheilige Allianz zustande kam: es besteht doch die Möglichkeit, dass auch unheilige Allianzen zu sinnvollen Folgerungen führen können. Denn immerhin hat diese Rückweisung etwas ganz Zentrales gebracht. Noch im Rahmen der Vorlage, welche zum geltenden Gesetz führte, noch im März waren sich in der Kommission und im Bundesrat alle einig, dass die Bundesverfassung geändert werden müsste, wenn man den Tatbeweis einführen wollte. Das wollten wir und vor allem der Antragsteller, der sich dann selber noch äussert, so nicht akzeptieren. Als dann die Rückweisung beschlossen wurde, wurde ein Kurzgutachten erarbeitet. Dieses besagt unmissverständlich klar - das wurde in der Kommission von Herrn Bundesrat Couchepin auch bestätigt -, dass der Verfassunggeber nichts dazu aussagt. Der Verfassunggeber überlässt es ausdrücklich dem Parlament als Gesetzgeber, festzuhalten, welche Kriterien notwendig sind, um eine andere Form als eine Gewissensprüfung einzuführen. Auf dieser Grundlage können wir heute - im Gegensatz zur Beratung in der Frühjahrssession - ein solches Konzept behandeln und darüber entscheiden. Dieser zentrale Schritt ist sehr wichtig.
Welche Gründe sprechen für dieses Konzept? Sie sehen, dass bei allen Bestimmungen, wo ein Minderheitsantrag meinen Namen trägt, insgesamt nur einmal ausgemehrt werden muss, weil alles in einem Zusammenhang steht.
Der Tatbeweis ist keine neue Idee. Die Idee wurde schon durch eine Volksinitiative aufgebracht, über welche Ende Februar 1984 abgestimmt wurde. Damals wurde vom Parlament - oder mindestens von der damaligen Kommission, die das Geschäft vorbereitete - der Versuch unternommen, eine Art Gegenvorschlag auszuarbeiten, welcher es ermöglicht hätte, jene Volksinitiative zurückzuziehen. Damals bildete sich eine gemischte Arbeitsgruppe, bei der - ich werde nur diesen Namen erwähnen, weil er wichtig ist - der damalige Ausbildungschef Wildbolz dabei war. Er hat am Schluss der Beratungen bestätigt - und hat das 1983 auch öffentlich in Zeitungsinterviews gesagt -, er sei überzeugt worden, dass jede Form der Gewissensprüfung nicht zum Ziel führen könne. Auch er sei im Sinne eines Kompromisses für den Tatbeweis, d. h., dass es als Beweis richtig sei, wenn jemand bereit sei, länger zivilen Dienst zu leisten als Militärdienst. Da ich die damalige Arbeitsgruppe geleitet und auch das Thema in all diesen Jahren verfolgt habe, habe ich dann auch die weiteren Schritte mitverfolgen können. Weil es um einen politischen Entscheid geht und nicht mehr um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist und ob man zuständig ist oder nicht, möchten wir, dass das Parlament über diese Frage entscheidet.
Wenn wir als Minderheit also jetzt den Tatbeweis beantragen, sind wir auch bereit, für den Tatbeweis den Faktor 1,5 [PAGE 1952] zu akzeptieren. Wir wären nämlich sonst aufgrund der Erfahrungen für Faktor 1,3. Wir machen also auch bewusst einen Schritt auf eine Lösung hin, die - wie wir hoffen - mehrheitsfähig ist.
Der zentrale Einwand gegen die Gewissensprüfung lautet, dass eine Gewissensnot im eigentlichen Sinne - all das, was bei einem jungen Menschen abläuft - auch durch eine noch so gute Prüfung nicht richtig belegt werden kann. Dabei anerkennen wir, dass die Zulassungskommission eine seriöse Arbeit leistet, aber sie kann es auch nicht besser, da sie nur die Möglichkeit des Befragens hat. Weil ja ein grosser Teil der Gesuchsteller akzeptiert respektive aufgrund des Rekurses zugelassen wird, ist auch belegt, dass man nach einigen Jahren Erfahrung mit dem Zivildienst diesen Schritt zum Tatbeweis heute machen kann.
Ich nenne einige Zahlen - die nicht von mir stammen -, da gesagt wird, dass es ja nicht so grosse Einsparungen gäbe. Herr Werenfels hat in der Kommission bestätigt, dass man etwa 2 Millionen Schweizerfranken braucht, wenn wir die Kosten des Zulassungsverfahrens in dieser Form berechnen würden. Diese könnten gespart werden. Es handelt sich um eine einfachere, sachgerechtere und erst noch um 2 Millionen Franken billigere Lösung; was wollen wir da noch anderes?
Ich bitte Sie also im Namen der Minderheit II, diesem Konzept des Tatbeweises zuzustimmen.