AB 284388
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-10
Wortprotokoll
Das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen gilt seit fast hundert Jahren, nämlich seit 1925. Es ist nachvollziehbar - da bin ich mit Ihnen, Frau Trede, einig -, dass dieses Verbot immer wieder Gegenstand von Diskussionen zwischen den Behörden der Stadt Bern und des Bundes ist. Am 29. September 2016 vereinbarten die Bundesversammlung und die Stadt Bern ein Memorandum of Understanding, also eine Absichtserklärung, über die Nutzung des Bundesplatzes. Dort ist neben anderem festgehalten, dass Kleinstkundgebungen mit einer geringen Anzahl Teilnehmer ohne Bewilligung möglich sein sollen. Das, was Sie vorhin erwähnt haben, ist jetzt kein Problem mehr, auch nicht für Mitglieder der SVP - das hoffe ich zumindest. Voraussetzung ist, dass diese Kundgebungen keine störenden Lärmemissionen verursachen und den Zugang zum Parlamentsgebäude nicht erschweren. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bern in diesem Zusammenhang hat sich seither bewährt. [PAGE 1263]
Am 19. März 2020 hat der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im Rahmen der Teilrevision des Kundgebungsreglementes um eine Stellungnahme gebeten. Weil Kundgebungen das Parlament und die Ratsmitglieder bei der Arbeit stören können, hat sich die Verwaltungsdelegation in ihrem Schreiben vom 8. September 2020 dafür ausgesprochen, dass am bestehenden Nutzungskonzept während der Sessionen festgehalten werden soll. Die Erfahrung mit der Klimademo in der letzten Woche der Herbstsession hat gezeigt, dass solche Störungen aus verschiedenen Gründen entstehen können, zum Beispiel wegen der hohen Lärmemissionen oder weil der Zugang zum Parlamentsgebäude blockiert wird.
Schon vor 14 Jahren, am 4. Juni 2007, um ganz genau zu sein, lehnte der Nationalrat eine Motion mit ähnlichem Inhalt wie jene von Kollegin Trede ab. Sie war von Nationalrätin Teuscher verfasst worden. Ebenfalls abgelehnt wurde am 8. Mai 2015 die Motion Trede 14.3333, "Politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen zulassen". Kollegin Trede hat sie indirekt oder direkt erwähnt.
Die Gründe für die Ablehnung dieser Motionen haben für das Büro weiterhin Bestand. Dem Büro ist es ein Anliegen, dass die Bundesversammlung ihre Aufgaben sicher, ordnungsgemäss und störungsfrei wahrnehmen kann. Darum lehnt es eine weitere Lockerung des Kundgebungsreglementes der Stadt Bern ab und hält am aktuellen Nutzungskonzept Bundesplatz fest. Es erwartet von der Stadt Bern eine konsequente Umsetzung des Konzepts und fordert sie auf, bei unrechtmässigen Kundgebungen ihrer gesetzlichen Verantwortung zeitnah nachzukommen.
Das Büro beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion.