Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-06-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die Verwaltungsdelegation und das Büro danken dem Motionär für die Anregung im Rahmen des erfolgreichen Covid-19-Sondereinsatzes. Sie sind mit dem Motionär einig, dass dank geeigneten Massnahmen die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung und der Kommissionen während der Pandemie sichergestellt werden konnte und alle notwendigen Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden konnten. Ermöglicht wurde dies unter anderem dank dem grossen Einsatz und der Unterstützung der Parlamentsdienste, unter Mitwirkung zahlreicher Behörden und Stellen. Nach Rücksprache mit der Verwaltungsdelegation nimmt das Büro zu den konkreten Fragen gerne Stellung.
Wie es der Motionär auch erwähnt hat, hat die Verwaltungsdelegation bereits vor elf Jahren, nämlich im Jahr 2010, das Kunstkonzept Parlamentsgebäude gutgeheissen und eine fünfköpfige Kommission eingesetzt. Mehrere Projekte wurden seither umgesetzt. Im Rahmen dieses Kunstkonzeptes hat die Verwaltungsdelegation am 20. Februar 2020 die Durchführung eines Wettbewerbs für zeitgenössische Kunst im Giebelfeld an der Nordfassade gutgeheissen; siehe dazu auch die Antwort des Büros vom 8. März 2021 auf die Frage Grüter 21.7025, "Kunst am Bundeshaus. Zu welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Künstler?". Die Verwaltungsdelegation hat für den Wettbewerb 100[NB]000 Franken freigegeben. Für die Planung und Realisierung des Kunstprojektes stehen, sofern ein Entwurf die Jury und die Verwaltungsdelegation überzeugen wird, weitere 400[NB]000 Franken zur Verfügung, die im ordentlichen Budget des Bundesamtes für[NB]Bauten[NB]und[NB]Logistik[NB]für Kunst am Bau bereits eingestellt werden.
Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit der Renovation des Parlamentsgebäudes, die von 2006 bis 2008 erfolgt ist. Ziel ist es, die künstlerische Gestaltung der Fassade, die nach der Fertigstellung des Parlamentsgebäudes im Jahr 1902 unvollendet geblieben ist, mit zeitgenössischer Kunst zu vervollständigen. Aus Sicht der Verwaltungsdelegation handelt es sich weder um eine Verschönerung der Nordfassade noch um ein Luxusprojekt. Es geht auch darum, dem Kunstschaffen der Gegenwart an diesem symbolträchtigen Ort einen Platz zu geben, an dem das Verständnis des Zusammenspiels zwischen Politik und Bevölkerung erneut interpretiert, bekräftigt und auch erweitert werden kann. Die jetzige Durchführung des Wettbewerbes soll eine Einweihung des Siegerprojektes anlässlich des 175. Jubiläums der Schweizerischen Bundesverfassung am 12. September 2023 ermöglichen. Ich werde mich dazu auch noch in der Antwort des Büros auf die folgende Motion Flach äussern.
Für das Büro ist es wichtig festzuhalten, dass die Künstlerinnen und Künstler in der aktuellen Krise zu den Gruppen gehören, die besonders stark betroffen sind. Aus Sicht der Verwaltungsdelegation stellt der aktuelle Wettbewerb auch eine gezielte Unterstützung für die zurzeit leidende Kunstszene dar.
Das Büro beantragt Ihnen deshalb die Annahme von Ziffer 1 der Motion und die Ablehnung der Ziffern 2 und 3.