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Günter Paul · Nationalrat · 2000-03-21

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Wenn ein Flugzeug abstürzt, versammeln sich sofort die Experten des Büros für Flugunfalluntersuchung, die keine rechtliche Abklärung machen, sondern vor allem schauen, was passiert ist, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass Ähnliches nicht noch einmal passieren soll.

Wenn im medizinischen Bereich, zum Beispiel in einem Spital, ein Zwischenfall passiert, dann orientiert man, wenn man korrekt ist, den Patienten und seine Angehörigen; man meldet es der Verwaltung, die es dann der Versicherung meldet. Dann sagt gar niemand mehr etwas dazu, und man hört nichts mehr darüber. Die Zeitungen sollten möglichst auch nichts darüber schreiben. Die Behörden schweigen auch, denn es ist ein laufendes Verfahren im Gang. Die Seite der Ärzte lässt Gutachten erstellen, die Seite der Geschädigten auch. Dann kommt es zu einem Gerichtsurteil. Was der Öffentlichkeit nach drei, vier Jahren bekannt wird, ist im besten Fall das Obergutachten und das Urteil. Alles andere bleibt verborgen, und ähnliche Zwischenfälle können sich wieder und wieder ereignen.

Wir sollten unbedingt etwas tun. Ein Vorschlag für einen Teilbereich ist das, was ich Ihnen beantrage; es soll nämlich eine öffentliche Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern eingerichtet werden. Dort sollen die Gutachten gesammelt werden, die Obergutachten, aber auch die Privatgutachten, sofern sie verfügbar sind. Dort sollen sich Rechtsanwälte, Ärzte, Medien und sachlich interessierte Kreise orientieren können. Ziel des Ganzen ist eine höhere Sicherheit für Patienten, eine rasche Verbreitung des Wissens darüber, wie Zwischenfälle entstanden sind und vor allem wie man sie in Zukunft vermeiden kann. Die Sammelstelle hat ausserdem eine Funktion als Informationsstelle für Anwälte von Patienten.

Heute ist es ja so: Es gibt eine Sammelstelle für Gutachten, und zwar bei den Haftpflichtversicherern. Die Winterthur-Versicherungen haben eine grosse Gutachtensammelstelle, und wenn etwas passiert, kann die Ärzteseite auf die Gutachten zurückgreifen, aber sie bleiben bei der Versicherung. Daher kann eine Versicherung einem Arzt, dem ein Fehler passiert ist, recht genau sagen, wie seine Chancen in einem Prozess stehen.

Hingegen existiert für Patienten nichts Ähnliches. Auch die versiertesten Anwälte haben im besten Fall Erfahrungen mit einigen wenigen Fällen. Die Spiesse sind also nicht gleich lang.

Der rechtliche Schutz der Patienten würde irgendeine derartige Gutachtensammelstelle erfordern. Sie hätte zudem den Vorteil, dass dann die Arbeit der Gutachter verglichen werden könnte. Sie erinnern sich: Wenn in einem Haftpflichtfall ein Freispruch erfolgt, heisst es immer wieder: Ja, die ärztlichen Gutachter, da hackt natürlich keine Krähe einer [PAGE 375] anderen ein Auge aus; die Ärzte schützen einander. Es ist zwar nicht so, aber es gibt für das Publikum auch wenig Möglichkeiten, wirklich zu vergleichen, was die Gutachter geschrieben haben. Nach meiner Erfahrung stehen in den Gutachten sehr wertvolle Dinge, die es wirklich verdienten, verbreitet zu werden.

Wenn Sie jetzt die Stellungnahme des Bundesrates lesen - ich habe mich gefreut, als ich sie gelesen habe -, sehen Sie, dass über meinen Vorstoss lauter gute Dinge drinstehen, einfach mit Ausnahme des letzten Satzes. Nachdem der Bundesrat gelobt hat, was das für eine gute Idee sei, sagt er dann, als Folge der beschränkten Ressourcen sehe er sich nicht in der Lage, das wohl wünschenswerte, nicht aber prioritäre Anliegen weiterverfolgen zu können; daher müsse er die Motion ablehnen.

Ich habe etwas Unvorsichtiges gemacht, ich habe gesagt: "Der Bundesrat wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten." Das ist vermutlich das Problem. Ich weiss aber, dass z. B. die Schweizerische Patienten-Organisation, zusammen mit Juristen, aber auch mit Krankenkassen sehr daran interessiert wäre, dass eine Gutachtensammelstelle eingerichtet würde.

Meine Frage geht jetzt an Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre es in diesem Sinne nicht vernünftig, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, damit die Verwaltung prüft, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine öffentlich zugängliche Sammelstelle zu schaffen? Damit hätte man nicht nur diejenige der Versicherung, welche öffentlich nicht zugänglich ist - was nicht in meinem Sinn ist - und wenig dazu beiträgt, dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen.

Es muss doch unser Ziel sein, dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen! Sie erinnern sich an den Fall in Luzern, als eine Krankenschwester ein falsches Medikament gespritzt hat, weil die Etikette derjenigen des richtigen Medikamentes wirklich zum Verwechseln ähnlich sah. Es ist über zwei Jahre her, und nichts ist passiert. Das war ein öffentlich bekannter Zwischenfall. Es gibt aber Tausende von Fällen, die nicht bekannt sind. Hier ist ein weites Feld, wo wir tätig werden sollten. Auch das wäre ein massiver Beitrag zum Senken der Kosten im Gesundheitswesen. Aber es wäre vor allem ein Beitrag zur Sicherheit der Patienten, was auch aus ganz anderen als Kostengründen sehr wichtig wäre.

Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre es möglich, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, damit wenigstens die Idee als solche übernommen werden könnte?