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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich wiederhole nicht, was der Kommissionssprecher gesagt hat und was der Inhalt dieser Motion ist. Ihre KVF wurde ja im April über die Finanzierungsperspektive des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs in der Covid-19-Krise informiert. Es hat sich gezeigt, dass der Bund für den regionalen Personenverkehr und für die Bahninfrastruktur mit den Entscheiden, die Sie im letzten September gefällt haben, eine ausreichende Rechtsgrundlage hat, um die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in diesen Bereichen auch im Jahr 2021 und in den kommenden Jahren unterstützen zu können. Da haben wir keine Differenz. Differenzen haben wir bei den nächsten beiden Bereichen, beim Ortsverkehr und beim touristischen Verkehr.

Der Kommissionssprecher hat das sehr schön gesagt: Der Bundesrat bleibt eben auch kohärent. Er hat damals schon gesagt, dass er der Meinung ist, dass beim Ortsverkehr die Besteller in der Verantwortung stehen. Besteller sind beim Ortsverkehr die Kantone und die Gemeinden; sie haben aus Sicht des Bundesrates auch für die Finanzierung zu sorgen. Doch Sie haben damals anders entschieden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auf eine erneute Abweichung von den Kompetenzen zur Finanzierung des Ortsverkehrs zu verzichten sei. Sie haben es auch gesagt, Herr Kommissionssprecher: Ihre Kommission ist eben auch konsequent und hält deshalb an einer weiteren Unterstützung des Ortsverkehrs fest.

Das Gleiche gilt, was den touristischen Verkehr anbelangt. Wir haben hier einfach noch eine Feststellung des SECO anzubringen, das die Federführung hat: Vor allem bei den Auswirkungen auf den touristischen Verkehr hat man gesehen, dass hier keine Sonderlösung nötig ist. Sie haben es aber gesagt, man hat hier vor allem die Seilbahnbranche angeschaut, und es gibt im touristischen Verkehr natürlich noch andere Branchen. Aber auch hier ist der Bundesrat der Meinung, dass wir von den Zuständigkeiten jetzt nicht länger abweichen sollten.

Der Auslöser dafür, dass Sie neu auch Unterstützung für den Fernverkehr verlangen, ist natürlich, dass die finanzielle Lage des Fernverkehrs der SBB aufgrund der Nachfragerückgänge weiterhin angespannt ist. Da möchte ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass der Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben wird. Dort konnten in den vergangenen Jahren beachtliche Gewinne erzielt werden, die dann auch zur Deckung der Ausfälle aufgrund der Pandemie zu verwenden sind. Es ist auch absehbar, dass künftig wieder Überschüsse im Fernverkehr möglich sind. Beim Fernverkehr ist der Bund ausserdem als Eigentümer der SBB und nicht als Subventionsgeber gefordert. Die Eignervertreter, also mein Departement und das Finanzdepartement, sind zurzeit daran, mögliche Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB zu definieren. Da engagiert sich also der Bund in seiner Funktion als Eigner der SBB.

Sie haben aber ebenfalls gehört: Die Schwesterkommission hat bereits eine gleichlautende Motion eingereicht. In diesem Sinne mache ich mir keine Illusionen: Sie bleiben voraussichtlich kohärent bei Ihrer Haltung, und der Bundesrat bleibt ebenfalls kohärent und beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Er wird sie selbstverständlich, wenn Sie anders entscheiden, dann auch entsprechend umsetzen.

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