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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich spreche für die Mehrheit. Ziffer II Absatz 5 betrifft die Geltungsdauer von Artikel 11. Bei diesem geht es wiederum um die Verlängerung der Geltungsdauer der Covid-Abgeltungen für den Kulturbereich. Der Nationalrat möchte die Geltungsdauer von Artikel 11 bis zum 30. April 2022 verlängern.

Unsere Kommission ist hier der Ansicht, dass wir nicht auf Vorrat eine Regelung für einen einzigen Ausnahmebereich schaffen sollten. Mit einem Präjudiz zugunsten der Kultur würde man wohl auch andere Bereiche - Stichworte: Events, Messen, Sport, Fitnessbranche usw. - auf den Plan rufen. Der Bundesrat und die Mehrheit wollen hier erst tätig werden, wenn es diese Massnahmen dann auch tatsächlich braucht.

Ich möchte die ganze Diskussion um die Kultur nicht noch einmal aufkommen lassen; wir haben das bei der letzten Beratung bereits umfassend diskutiert. Ich bitte Sie, festzuhalten und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Entscheid fiel mit 9 zu 4 Stimmen.