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Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-06-15

Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich werde mich kurzhalten. Die vorliegende Revision ist von der Materie her sehr technisch und hat bei der Beratung kaum zu Emotionen oder Diskussionen geführt. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass unsere Gesellschaft zunehmend mobil ist und dass in Bezug auf Erbschaften immer wieder offene Fragen, Unsicherheiten und insbesondere Kompetenzkonflikte auftreten. Obschon wir den Mitgliedstaaten der Europäischen Erbrechtsverordnung nicht angehören und dies auch gar kein Ziel war oder ist, ist die vorliegende Revision aus unserer Sicht zu begrüssen, weil sie eine Annäherung bedeutet und Zuständigkeitsstreitigkeiten vorbeugt.

Zunächst trägt der Entwurf Bedürfnissen nach Klarstellung Rechnung, die sich in den letzten dreissig Jahren wiederholt ergeben haben. Durch die Harmonisierung des internationalen Erbrechts soll es zu weniger Entscheidungen kommen, die im Widerspruch zur Europäischen Erbrechtsverordnung und zu Entscheidungen ihrer Mitgliedstaaten stehen. Weiter stärkt die Revision die Gestaltungsfreiheit des Einzelnen, indem ein Erblasser sein Vermögen oder den gesamten Nachlass der Zuständigkeit des Heimatstaates unterstellen kann. Die in der Revision vorgeschlagenen Änderungen vermindern somit die Gefahr positiver Kompetenzkonflikte.

Ich verzichte darauf, auf einzelne technische Bestimmungen einzugehen. Die Kommissionssprecher haben das detailliert getan, und in der Beratung gab es zu den Detailbestimmungen kaum Anlass zu Diskussionen. Wir erachten die sanfte Modernisierung des in die Jahre gekommenen internationalen Erbrechts als sinnvoll und begrüssen es, dass eine moderate Annäherung an die europäischen Regeln angestrebt wird und dass Unklarheiten in komplizierten grenzüberschreitenden Erbfällen so weit wie möglich beseitigt werden.

Wir werden eintreten und dem Entwurf zustimmen.