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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-15

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15

Wortprotokoll

Die Covid-19-Pandemie hat die Thematik der Versorgungssicherheit der Schweiz sehr wohl in den Vordergrund der öffentlichen[NB]Wahrnehmung gerückt - auch der politischen Wahrnehmung -, und dies in verschiedener Hinsicht: in Bezug auf die Schutzmaterialien, die verschiedenen Geräte und die Wirkstoffe wie auch in Bezug auf die Medikamente. Wie die Initiantin legt auch die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission grossen Wert darauf, die Sicherheit der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, die zur Bewältigung einer Pandemie notwendig sind, in der Schweiz künftig besser sicherzustellen. Die Kommission hat sich deshalb auch versichert, dass die Versorgung der Schweiz in der aktuellen Pandemie und bei den aktuellen Herausforderungen kurzfristig sichergestellt ist, aber auch im Hinblick auf mögliche kommende Wellen einer Pandemie. Zudem haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat bereits mit weiterführenden Abklärungen beauftragt und mit entsprechenden Aufträgen ausgestattet. Ich verweise insbesondere auf die Motion 20.3166, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen", und auf das von unserem Rat angenommene Postulat 20.3241, "Covid-19. Gewährleistung der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und medizinischem Material".

Nach Auskunft des Bundesrates sollen Anfang 2022 bereits konkrete Massnahmen erarbeitet werden, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken. Diese Massnahmen können im Epidemiengesetz, im Heilmittelgesetz oder subsidiär auch im Landesversorgungsgesetz direkt umgesetzt werden. Die Verfassung bietet dafür heute schon genügend Spielraum. Die [PAGE 1354] von der parlamentarischen Initiative geforderte Ergänzung von Artikel 102 der Bundesverfassung ist nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission deshalb unnötig. Sie erachtet es als zielführender, als effizienter und als wirkungsvoller, diese Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit innerhalb der bestehenden Gesetzesstrukturen umzusetzen.

Deshalb bittet Sie die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.