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Suter Gabriela · Nationalrat · 2021-06-16

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vizepräsidentin von Swissolar, dem Fachverband für Sonnenenergie.

Das Problem ist allen bekannt: Im geltenden Energiegesetz ist die Förderung mittels Einspeisevergütungssystem bis Ende 2022 befristet. Konkret heisst das, dass bereits heute keine Anlagen mehr ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden. Dadurch wird der Zubau von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien vermindert.

Ziel der jetzt vorliegenden Vorlage ist es, die Förderlücken zu stopfen, damit die erneuerbaren Energien weiterhin ausgebaut werden können. Mit der vorliegenden Überbrückungslösung wird sichergestellt, dass die Fördermassnahmen für Strom aus erneuerbaren Energien rechtzeitig zum Ende des Einspeisevergütungssystems in Kraft treten können.

In diesem Block hier geht es um die Förderung der Fotovoltaik, der Biomasse, der Windenergie und der Geothermie. Das BFE hat uns in der Kommission aufgezeigt, wie die Fördermittel gemäss dieser Vorlage nach Technologien aufgeteilt werden. Am meisten Fördermittel werden in die Wasserkraft fliessen, gefolgt von der Fotovoltaik und der Biomasse.

Wenn man aber die Zubauwirkung pro Technologie anschaut, wird es interessant: Dann sieht man nämlich, dass die Fotovoltaik den mit Abstand grössten Beitrag zum Zubau bewirkt. Es folgen die Wasserkraft und die Biomasse. Die Wirkung [PAGE 1367] pro eingesetztem Förderfranken ist also bei der Fotovoltaik mit Abstand am grössten.

Vor diesem Hintergrund ist die Bestimmung gemäss Artikel 25 Absatz 3 ganz zentral. Seit der Einstellung des Einspeisevergütungssystems lohnt es sich nämlich nicht mehr, grosse landwirtschaftliche Fotovoltaikanlagen oder Anlagen auf Infrastrukturen zu bauen, weil kein Eigenverbrauch mehr da ist, um sie rentabel zu machen. Mit Absatz 3 sollen insbesondere Fotovoltaikanlagen gefördert werden, die den ganzen Strom einspeisen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, das grosse Potenzial der landwirtschaftlichen Dächer zu nutzen. Die Einmalvergütung für solche Anlagen soll deshalb erhöht werden und bis zu 60 Prozent der Investitionskosten betragen können.

Den Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 25 Absatz 3 lehnen wir ab. Er schlägt nämlich vor, Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch nur zu fördern, wenn sie einen besonders hohen Anteil an Winterstrom einspeisen. Das ist eine grundsätzliche Fehlüberlegung, denn auch Anlagen, die nicht speziell auf Winterstrom ausgerichtet sind, liefern im Winter natürlich Strom. Und wir brauchen gerade im Winterhalbjahr jede Kilowattstunde, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen und die Dekarbonisierung voranzubringen. Wir brauchen jeglichen Zubau an erneuerbarer Stromproduktion und sollten dies entsprechend fördern.

Gemäss den Energieperspektiven 2050 plus soll bis 2035 ein Fotovoltaikzubau von etwa 13 Terawattstunden erzielt werden. Das bedeutet jedes Jahr einen Zubau von 700 Megawattstunden Leistung von neuen Fotovoltaikanlagen. Davon stammen etwa 100 Megawattstunden aus grossen Anlagen ohne Eigenverbrauch. Die Erfahrung zeigt, dass 30 Prozent Investitionsbeiträge hier einfach nicht reichen. Diese Anlagen werden nicht gebaut - und gerade solche Anlagen haben eben grosses Potenzial.

Die ideale Höhe des Investitionsbeitrags lässt sich am effizientesten durch Auktionen bestimmen; deswegen votieren wir hier dafür. Die Kombination der Obergrenze bei 60 Prozent Investitionsbeiträgen mit den Auktionen ist aus unserer Sicht das beste System, um hier genau so viel zu fördern, wie es eben braucht. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Müller-Altermatt ab. Die Auktionen für Grossanlagen sind nicht obligatorisch, aber wir sehen sie als Chance, dass der Bundesrat hier Spielraum hat, um den wirklich günstigsten Förderbeitrag zu sprechen.

Den Antrag der Minderheit Rösti bei Artikel 27a Absatz 2 lehnen wir ab. Die Minderheit fordert, die Windkraft nur mit maximal 30 Prozent zu fördern. Bei allem Respekt: Das ist einfach nicht realistisch. Eine Annahme dieses Minderheitsantrages würde den ökonomischen Tod der Windkraft bedeuten. Die 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten bei der Windenergie sind unseres Erachtens notwendig, damit überhaupt noch in neue Projekte investiert wird.

Zum Schluss komme ich zum Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 33a Absatz 1: Die SP-Fraktion lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab. Die Minderheit will neue Biomasseanlagen nicht mehr fördern, da sie zu teuer seien und Aufwand und Ertrag in einem schlechten Verhältnis stünden. Wir sind mehrheitlich der Meinung, dass es wichtig ist, alle Formen der erneuerbaren Energieproduktion zu fördern, im Sinne der Kreislaufwirtschaft - gerade auch die Biomasse.

Wir unterstützen daher den Antrag der Mehrheit.