Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2021-06-16
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion unterstützt das grundlegende Anliegen der parlamentarischen Initiative Girod zur einheitlichen Förderung der erneuerbaren Energien. Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, warnen wir davor, die Vorlage zu überladen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es sich um eine Übergangslösung handelt. Die Einführung von neuen Massnahmen sollten wir deshalb in der bestehenden umfassenden Gesetzesrevision beraten.
In diesem Sinne empfiehlt die Mitte-Fraktion, in Block 1 folgendermassen zu stimmen:
Die normale Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen sollte gemäss Artikel 25 Absatz 2 des Energiegesetzes, wie bisher, maximal 30 Prozent der Investitionskosten betragen. Bei Artikel 25 Absatz 3 beantragt die Mehrheit der zuständigen Kommission eine neue Ausnahme für Anlagen, die die gesamte produzierte Energie ins Netz einspeisen. In diesem Fall soll die Einmalvergütung bis zu 60 Prozent betragen können. Die Minderheit Rösti will diese Ausnahme nur für Anlagen gewähren, die einen besonders hohen Anteil an Winterstrom einspeisen, da das Defizit im Winterhalbjahr wahrscheinlicher ist.
Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen, hier mit der Mehrheit zu stimmen. Eine erhöhte Einmalvergütung bei Einspeisung der gesamten Produktion macht Sinn, weil damit der Anreiz, Solarstrom ganzjährig im Netz verfügbar zu machen, erhöht wird. Das unterstützen wir.
Zu Artikel 25a betreffend Auktionen: Eine knappe Mehrheit der Kommission beantragt mit Artikel 25a, dass die Höhe der Einmalvergütung für neue Fotovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt neu über Auktionen geregelt wird. Eine starke Minderheit Müller-Altermatt beantragt, diesen Artikel zu streichen.
Die Einführung von Auktionen wäre ein neues Förderinstrument. Die Mitte-Fraktion ist aber der Überzeugung, dass neue Massnahmen im Rahmen dieser Neuregelung mit Übergangscharakter nicht zielführend sind. In diesem Rahmen ist die Planungssicherheit nicht gegeben. Das Parlament wird schon bald Gelegenheit haben, im Rahmen der ordentlichen Gesetzesrevision neue Massnahmen zu diskutieren. Das ist der richtige Rahmen, um über Auktionen zu beraten. Heute aber spricht sich die Mitte-Fraktion für die Streichung von Artikel 25a aus, sie unterstützt also die Minderheit Müller-Altermatt.
Zu den Windenergieanlagen, Artikel 27a Absatz 2: Investitionsbeiträge für neue Windenergieanlagen sollen im neuen Artikel 27a geregelt sein. In Absatz 2 wird die maximale Höhe dieser Beiträge bestimmt. Die Mehrheit der Kommission hat sich auch hier für eine Förderung in der Höhe von maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten ausgesprochen. Die Minderheit Rösti beantragt mit 30 Prozent die Hälfte.
Wir wissen, dass die Windenergie in der Schweiz noch ein grosses ungenutztes Potenzial hat, gerade im Winterhalbjahr. Zur entscheidenden Förderung der Windenergie spricht sich die Mitte-Fraktion deshalb klar für die Version der Mehrheit aus.
Zum Betrieb von Biomasseanlagen: Bei Artikel 33a Absatz 1 zu den Beiträgen an die Betriebskosten von Biomasseanlagen wird die Mitte-Fraktion mit der Mehrheit stimmen. Ich erinnere daran, dass dies einer der entscheidenden Punkte war, die mitunter den Anstoss zu dieser parlamentarischen Initiative gaben. Speziell an Biomasseanlagen ist, dass die Betriebskosten relativ hoch sind. Mit diesen Kosten sind besonders viele Landwirte konfrontiert, die auf ihrem Betrieb Biomasseanlagen haben und damit einen wichtigen Beitrag an unsere Energieversorgung leisten. Nun wird ab 2022 die Investitionszulage entfallen, und wir müssen sicherstellen, dass die Anlagen weiterhin ohne Verluste betrieben werden können. Wenn möglich, sollten wir sogar einen moderaten Zubau erreichen. Der Betriebskostenbeitrag ist dafür das probate Mittel. Die Betriebskosten sind dabei relativ breit gefasst. Sie umfassen die Kosten für Personal und [PAGE 1368] Räumlichkeiten sowie auch für die Beschaffung der Substrate. Mit der Gesetzesanpassung stellen wir sicher, dass die bestehenden Anlagen weiter betrieben werden.
Wir sehen keine Notwendigkeit, den Gesetzestext explizit auf Anlagen zu beschränken, deren Einspeisevergütung abgelaufen ist, wie dies die Minderheit Jauslin beantragt. Der Antrag der Minderheit würde nur den Fortbestand bestehender Anlagen sicherstellen. Einen Zubau würden wir mit dieser Version des Gesetzes hingegen nicht erreichen. Wir sollten uns diese Chance nicht verwehren.
Daher beantragt Ihnen die Mitte-Fraktion, bei Artikel 33a Absatz 1 mit der Mehrheit zu stimmen.