Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-16
Wortprotokoll
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder, also von Staaten ausserhalb der EU oder der EFTA, die in der Schweiz wohnen, den Zugang zu Genossenschaftswohnungen zu ermöglichen. Ihnen soll der Erwerb von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften bewilligt werden, wenn diese Beteiligung eine Voraussetzung für die Miete einer solchen Wohnung ist.
Damit greift die Motion das Anliegen des Postulates Hodgers 11.3200 wieder auf. Dessen Umsetzung bildete 2017 Gegenstand des Vorentwurfes des Bundesrates zur Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Der Bedarf nach einer Revision der Lex Koller wurde in der Vernehmlassung 2017 grossmehrheitlich verneint. Der Bundesrat beschloss daher am 20. Juni 2018, auf eine Revision zu verzichten. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich zwar für das Anliegen des Postulates Hodgers aus, forderte aber eine Umsetzung auf Verordnungsstufe. Dies ist rechtlich nicht möglich: Es bedarf zwingend einer Anpassung auf Gesetzesstufe.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Die Gründe dafür sind die folgenden: Bei der Übertragung von Genossenschaftsanteilen handelt es sich um Transaktionen zwischen Privaten. Eine Kontrolle dieser Transaktionen durch Behörden ist dabei nicht vorgesehen. Eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Lex Koller könnte daher nicht kontrolliert werden. Allfälligen missbräuchlichen Erwerben würde damit Tür und Tor geöffnet. Und eine Revision der Lex Koller, ich habe es bereits erwähnt, wurde im Jahr 2017 grossmehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat erachtet es nicht [PAGE 696] als angezeigt, im jetzigen Zeitpunkt erneut eine Gesetzesänderung anzustossen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.