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Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-17

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17

Wortprotokoll

Diese Motion der nationalrätlichen WBK ist vom Nationalrat bereits ohne Gegenstimme angenommen worden. Es geht dabei darum, mehr Ordnung in die unübersichtliche Mitfinanzierung der Berufsbildung durch den Bund zu bringen. Diese soll sich wie bisher am Richtwert von 25 Prozent orientieren, jedoch besser steuer- und planbar sein.

Die Mitfinanzierung des Bundes besteht aus zwei Teilen. Einerseits sind es direkte Berufsbildungsausgaben, die er in den folgenden fünf Bereichen tätigt: eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen, Subjektfinanzierung gemäss Artikel 56a des Berufsbildungsgesetzes, besondere Leistungen im Bereich Entwicklungen der Berufsbildung, Beiträge an das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung sowie an die Berufsbildungsforschung gemäss Artikel 4 BBG. Zum Beispiel machten im Jahr 2018 die direkten Berufsbildungsausgaben 113,4 Millionen Franken aus. Andererseits leistet der Bund Pauschalbeiträge an die Berufsbildungskosten der Kantone. Im Jahr 2018 machten sie 788 Millionen Franken aus. Insgesamt beteiligte sich der Bund somit im Jahr 2018 mit 901,4 Millionen Franken an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand, womit der Richtwert von 25 Prozent mit 25,3 Prozent sogar leicht übertroffen wurde.

Ziel der Motion ist es nun, dass die Pauschalbeiträge an die Kantone unabhängig von den jährlich variierenden direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes berechnet und ausbezahlt werden, um deren Plan- und Steuerbarkeit zu verbessern. Heute werden die Kantonspauschalen in Abhängigkeit von den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes nachperiodisch festgelegt, was die Sache zusätzlich unübersichtlich macht.

Der Bundesrat ist sich der Komplexität des Systems bewusst, möchte jedoch den Motionsauftrag nicht wie gefordert per 2022 erfüllen. Hingegen geht der Bundesrat mit dem Nationalrat sowie der WBK-S einig, dass die resultierenden Massnahmen im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft 2025-2028 beraten werden sollen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.