AB 285915
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Es geht eigentlich im selben Stil weiter. Das CO2-Gesetz wurde abgelehnt, es sind Vorstösse hängig, die eingereicht wurden, bevor wir wussten, wie das CO2-Gesetz aussieht und dass es abgelehnt wird. Deshalb möchte ich auch an diesem Postulat festhalten. Ich hätte es nach einer Annahme des CO2-Gesetzes selbstverständlich zurückgezogen, aber nun möchte ich genau deshalb daran festhalten. [PAGE 1436]
Es geht hier um das Thema der Werbung für fossil betriebene Heizungen und Verkehrsträger. Von den Gegnern wurde immer gesagt, das CO2-Gesetz sei ein Ölheizungsverbot, was überhaupt nicht stimmt. Es war kein Ölheizungsverbot, das war nicht korrekt. Aber es stimmt natürlich schon: Wenn wir die Klimaziele von Paris erreichen wollen, dann müssen wir selbstverständlich einen Pfad in Richtung netto null einschlagen und können nicht weiter mit Öl heizen, das ist mal grundsätzlich klar. Auch klar ist, dass die Umstellung zum Beispiel auf erneuerbar betriebene Heizungen nicht in jedem Fall einfach ist. Teilweise ist sie mit starken Eingriffen in ein Bauwerk verbunden oder macht diese notwendig, und es darf nicht verneint werden, dass dem so ist. Je nach Situation und Gebäudebeschaffenheit muss man zahlreiche andere Anpassungen zum Beispiel beim Heizverteilsystem, bei der Steuerung und teilweise an Böden und Fassaden vornehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich für die Öllobby extrem einfach, die Hausbesitzerinnen und -besitzer mit einer einfachen Werbung wie zum Beispiel "Heizen mit Öl - die raffinierte Energie" zu motivieren, den bestehenden Ölheizkessel durch einen neuen Ölheizkessel zu ersetzen. Das verfängt in der Praxis, wenn man die Zahlen anschaut, sehr gut. Es ist gegenüber den Hausbesitzern natürlich nicht ganz redlich, denn sie können zwar eine verhältnismässig investitionsgünstige Heizung einsetzen, müssen aber dann für den Betrieb bei den steigenden Öl- und Brennstoffabgabekosten über die Lebenszeit der Anlage am Schluss mehr ausgeben, als wenn sie auf eine Variante mit erneuerbar betriebener Heizung umgestiegen wären.
Auch bei den Fahrzeugen ist es für die Käuferinnen und Käufer schwierig, sich gut zu informieren. Es wurden zwar Verbesserungen bei der Energieetikette für Fahrzeuge gemacht. Diese ist aber immer noch verwirrend und zu wenig verständlich. Die Etikette ist nicht auf das Netto-null-Ziel ausgerichtet, das kommt dazu. Es ist ein bisschen dasselbe wie das, was ich bei der vorherigen Motion zum CO2-Gesetz gesagt habe: Das Problem ist, dass wir komplizierte Systeme haben und die Leute sie nicht verstehen. Das ist bei diesen Etiketten eben auch so.
Was ich mit meinem Postulat möchte, ist, dass der Bundesrat prüfe, ob man bei Werbemassnahmen für Produkte, die mit fossilen Energien betrieben werden, nicht auch transparent über die Risiken und Nebenwirkungen informieren sollte, damit die Leute genau wissen, was sie kaufen und benutzen. Dies sollte insbesondere in Bezug auf die Investition bei der Anschaffung, aber eben auch in Bezug auf den Betrieb und auf die klimatischen Auswirkungen erfolgen. Diese Information sollte drin sein.
Die Abstimmung zum CO2-Gesetz hat ja gezeigt, dass die Leute trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Klimaschutz einfach verständliche Lösungen brauchen. Ich verstehe das voll und ganz, z. B. auch mit Blick auf die Bevölkerung in meiner Region. Ich erinnere daran, dass auch die Gegner des CO2-Gesetzes nicht gegen den Klimaschutz votiert haben. Sie haben Ja gesagt zum Klimaschutz, aber nicht auf die vorgeschlagene Art. Deshalb müssen wir die Gegner des CO2-Gesetzes ernst nehmen und gemeinsam mit ihnen und der SVP Lösungen suchen. Wir müssen die Leute beim Klimaschutz mitnehmen und sie transparenter und besser informieren. Dazu gehört auch eine aufrichtige Information bei der Werbung.
Ich danke Ihnen, dass Sie mein Postulat unterstützen.