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Trede Aline · Nationalrat · 2021-06-17

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-06-17

Wortprotokoll

Wir haben mit dieser Vorlage heute zwei grundlegende Probleme. Das eine ist das verfahrenstechnische Problem, das andere das inhaltliche. Mein Vorredner, Herr Pult, hat es ausgeführt und einen Rückweisungsantrag gestellt. Ich gebe Ihnen mit meinen beiden Minderheitsanträgen eine zweite Chance, nämlich die Streichung der vorgeschlagenen neuen Gesetzesartikel. Das würde bedeuten, dass wir beim geltenden Recht bleiben würden.

Was stellen Sie sich vor, wenn Sie "administrative Erleichterung des Bundeshaushalts" hören? Ich bin sicher, dass Sie sich nicht vorstellen, dass das ein Ausbau der Analysemöglichkeiten für Daten aus der Vorratsdatenspeicherung sein könnte. Das ist es aber, und das ist ziemlich gut getarnt.

Der Kommissionssprecher und auch mein Vorredner haben Ihnen gesagt, dass wir das Geschäft in der KVF zweimal behandelt haben. Nach der ersten Sitzung haben wir gesehen, dass es dazu mehr Informationen braucht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte und auch Anwenderinnen der Systeme waren an der zweiten Sitzung anwesend, und es war sehr bald klar, dass es hier um eine Gesetzesanpassung geht. Vorher war das auf Verordnungsstufe geregelt, und jetzt soll das Gesetz anhand der Verordnung angepasst werden. Das ist verfahrenstechnisch sehr schwierig. Anhand einer administrativen Erleichterung, praktisch anhand einer Budgetvorlage, haben wir hier eine inhaltliche Diskussion führen müssen, ohne dass dies vorher in der Kommission so angekündigt war.

Deshalb zum zweiten Problem, das inhaltlicher Natur ist: Was wir hier beschliessen, wenn Sie meinen Minderheitsanträgen nicht zustimmen, ist eine zentrale Analysemöglichkeit für Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Das wird vorerst nicht einfach mal billiger. Das heisst, man muss eine neue allgemeine Software, für alle die gleiche, anschaffen. Hinzu kommt die Wartung dieser Software. Das wird alles zuerst einmal nicht billiger, sondern eher teurer.

Mit dieser auf der Fahne klein aussehenden Änderung werden also neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst geschaffen. Das Gesetz soll zentral die Visualisierung von Kontakt-, Kommunikations- und Bewegungsprofilen ermöglichen. Diese neuen Möglichkeiten gehen unserer Meinung nach weit über administrative Erleichterungen hinaus.

In der Kommission war schlussendlich nur noch die Rede davon, dass wir die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen müssen. Wir passen also ein Gesetz der Verordnung an, was im Umkehrschluss heisst, dass heute eigentlich die gesetzliche Grundlage fehlt. Wir sehen, dass Vereinfachungen bei solchen Analyse- oder Überwachungsmethoden dazu führen, dass viel mehr überwacht wird. Zum Beispiel beim neuen Nachrichtendienstgesetz hiess es, es würden pro Jahr sechs bis zehn Personen mehr überwacht. Wir sehen bereits heute, das konnten Sie auch in den Medien lesen, dass viel mehr überwacht wird. Wir haben von Demos und Aktionen gehört, wo fichiert wurde. Wenn es einfacher ist zu überwachen, wenn es einfacher ist, Daten zu sammeln, dann wird es auch mehr gemacht. Mit diesem System soll es auch noch billiger werden. Dann gibt es auch bei nicht so schlimmen Verdachtsfällen viel mehr Anfragen; auch von den Kantonen wird viel mehr beim ÜPF angefragt werden.

Ich bitte Sie, lassen Sie uns das anständig machen! Es ist keine Budgetvorlage, es ist keine administrative Erleichterung. Lassen Sie uns das mit Anhörungen der Betroffenen machen, nicht so "häb-chläb", indem wir sagen: "Wir schauen das in der nächsten Kommissionssitzung noch an", so, wie wir es schon gemacht haben. Wir haben sogar ganz zum Schluss noch, Sie sehen das in der Fahne, einen neuen Antrag gemacht, der vom Entwurf des Bundesrates abweicht.

Ich bitte Sie, lassen Sie uns das anständig machen! Denn es geht hier wirklich um einen inhaltlich sehr sensiblen Bereich. Diese Änderung kann nicht unter dem Deckmantel einer administrativen Erleichterung gemacht werden. Es kann nicht sein, dass wir eine Verordnung haben und dann das Gesetz daran anpassen. Ich würde sagen, das Umgekehrte wäre in diesem Fall dann wirklich eine administrative Erleichterung.

Deshalb bitte ich Sie, mit meinen Minderheitsanträgen diese Bestimmungen zu streichen, was bedeuten würde, dass wir beim geltenden Recht bleiben würden, oder eben den Minderheitsantrag Pult anzunehmen, damit wir noch einmal wirklich inhaltlich darüber sprechen können.

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