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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-06-17

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-17

Wortprotokoll

Die Schweiz ist Innovationsweltmeister, und das ist mehr als ein pathetischer Ausspruch. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum hat unser Land im Herbst 2020 zum zehnten Mal in Folge zum innovativsten Land der Welt gekürt.

Die positive Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Dank unserem hohen Standard ist unsere Volkswirtschaft konkurrenzfähig und krisenresistent. Schweizer Unternehmen sind selten die günstigsten, aber sie sind oft die besten. Mit der besten Lösung in der Tasche kann man am Markt auch einen gewissen Mehrpreis vertreten. Allerdings gilt auch hier: Wer nicht mehr vorangeht, fällt zurück. Es wäre fatal, wenn wir uns auf irgendwelchen Preisen ausruhen würden.

Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen haben wir Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass die Innovationsförderung weiter gestärkt werden kann und dass die vorhandenen Mittel noch etwas effektiver als bisher eingesetzt werden können. Es ist uns nicht verborgen geblieben, dass die Innosuisse, die Nachfolgeorganisation der KTI, einen etwas holprigen Start hatte. Inzwischen scheint sich die Situation aber stark verbessert zu haben. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen kann das Parlament seinen Teil zu einer erfolgreichen Zukunft beitragen.

Innovation ist ein dynamischer Prozess. Sie beginnt mit einer Idee, irgendwo in einem kleinen Labor, das nicht einem selbst gehört, oder in einer Lagerhalle. Sie beginnt ohne feste Strukturen und meistens ohne Geld. Dem muss Innovationsförderung Rechnung tragen. Innovationsförderung muss auf die unterschiedlichen Situationen eingehen können, muss Handlungsspielräume haben, muss den Erfindergeist unterstützen. Diesbezüglich war der bestehende Rahmen nicht optimal. Darum freut es uns, dass die vorliegende Revision eine gewisse Flexibilisierung beinhaltet.

In der Detailberatung werden wir der Mehrheit folgen, ausser bei Artikel 10 Absatz 8, wo die Stipendien von den Steuern befreit werden sollen. Warum wir das tun, durfte ich Ihnen im Rahmen der Begründung des Minderheitsantrages erläutern. Von den anderen Minderheitsanträgen greife ich einzelne heraus:

Uns ist wichtig, dass die Innovationsförderung besser auf die konkrete Situation abgestimmt werden kann und dass Hürden, welche die Innovation hemmen könnten, abgebaut werden. Darum unterstützen wir bei Artikel 19 den Mehrheitsantrag, der zu einer Flexibilisierung des finanziellen Beitrages des Umsetzungspartners führt, also der Firma, die am Innovationsprojekt beteiligt ist. Wir lehnen es ab, dass der Beitrag von heute 50 auf maximal 60 Prozent erhöht wird. Wir finden es sinnvoll, dass der Beitrag auf 30 bis 50 Prozent festgesetzt und in Einzelfällen sogar tiefer angesetzt wird. Sie mögen vielleicht denken, dass wir damit grossen Firmen etwas schenken, doch diese Sorge ist unbegründet. Bei den Umsetzungspartnern handelt es sich in aller Regel nicht um potente Multis, sondern um KMU oder Start-ups, wie ich sie einleitend beschrieben habe.

Schliesslich noch ein Wort zu Artikel 20: Hier unterstützen wir die Mehrheit. Es ist wichtig, dass wir mit der Innovationsförderung auch den wirtschaftlichen Strukturwandel unterstützen und begleiten können. Es handelt sich dabei auch um ein Anliegen, das wir der parlamentarischen Initiative Bregy 20.471 entnommen haben. Die Initiative wurde inzwischen zugunsten der Regelung in diesem Gesetz zurückgezogen.

Zum Abschluss noch zu Artikel 20 Absatz 2 Litera e: Hier folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Wir verstehen zwar das Anliegen, dass wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen stärker berücksichtigt werden sollen. Tatsächlich haben die Förderinstitutionen den Hang, den Fokus auf technologische Innovationen zu legen und dabei soziale Innovationen zu übersehen; das passiert allzu oft. Aber wir denken nicht, dass sich das auf diese Weise im Gesetz lösen lässt.

Wir danken für die Unterstützung dieser Gesetzesrevision und bitten Sie, unseren Empfehlungen zu folgen.