Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-13
Wortprotokoll
Zwei Interventionen brauchen noch kurz eine Rückmeldung. Herr Ständerat Noser hat gesagt, man sei kopflos unterwegs. Zumindest für den Bundesrat würde ich das so nicht stehenlassen. (Herr Noser schüttelt den Kopf) Gut, dann haben Sie nicht den Bundesrat gemeint. Mit dem Mantelerlass - heute beraten Sie einen Teil daraus - haben wir hier einen klaren Weg aufgezeigt. Das Wasserzinsregime ist aber nicht Teil des Mantelerlasses, sondern Sie haben uns dafür einen Auftrag gegeben. Es ist sowieso etwas speziell, dass Sie dem Bundesrat in einem Gesetz gleich noch einen Auftrag geben - "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung rechtzeitig einen[NB]Erlassentwurf" -, damit wir per 1. Januar 2025 ein neues Regime haben. Ich glaube, da sind die Wege eigentlich klar.
Hellhörig hat mich auch eine Bemerkung von Herrn Ständerat Fässler gemacht. Sie haben gesagt, die Energiedirektorenkonferenz habe gewünscht, dass man das Wasserzinsregime jetzt einmal so lange sichere, bis der Mantelerlass in Kraft trete. Das Wasserzinsregime soll bis 2030 verlängert werden. Ich habe es heute Nachmittag nicht so verstanden, dass Sie den Mantelerlass erst 2030 in Kraft setzen wollen, sondern der Kommissionspräsident hat gesagt, dass man da vorwärtsmachen will. Ich bitte Sie - was auch immer Sie heute beim Wasserzins entscheiden -, mit der Inkraftsetzung [PAGE 765] nicht bis 2030 zu warten. Diesbezüglich habe ich aber keine Befürchtungen. Sie alle haben heute wirklich dokumentiert, dass Sie die Bedeutung der Versorgungssicherheit und die Dringlichkeit - so, wie sie der Bundesrat auch kommuniziert - begriffen haben. Wir wollen in diesem Dossier jetzt gemeinsam vorwärtskommen.
Zum Wasserzinsregime: Ich glaube, das meiste ist gesagt worden. Sie haben 2019 versucht, eine Lösung zu finden. Es war schwierig, und es war schon das vorletzte Mal schwierig. Ich habe diese Diskussion mittlerweile als Ständerätin, als Vorsteherin des EJPD und schliesslich als Vorsteherin des UVEK miterlebt. Jedes Mal war sie schwierig, und jedes Mal hat man gesagt, man verlängere das Regime noch einmal.
Der Bundesrat hat jetzt die schöne Aufgabe gefasst, einen Vorschlag auszuarbeiten. Ich habe es Ihnen gesagt: Wir haben mit den Kantonen Gespräche geführt. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass es schwierig bleibt. Wie auch immer Sie jetzt entscheiden, es ist eine schwierige Frage. Die Argumente haben Sie heute gehört. Noch einmal: Der Auftrag, den der Bundesrat immerhin vor zwei Jahren erhalten hat - es ist also noch nicht so lange her -, lautete, dass wir für Sie eine Vorlage ausarbeiten. Wenn Sie jetzt einen Entscheid fällen, der die Situation bis 2030 klärt, dann sage ich meinen Leuten - sie haben so viel zu tun -, dass sie ein Projekt weniger haben.
Sie müssen entscheiden, ob es der Stabilisierung der Vorlage dient. Sie haben mit der Marktprämie auch schon einen kleinen Sündenfall begangen. Die Marktprämie dient auch nicht dem Ausbau der Wasserkraft. Wenn Sie der Meinung sind, es stabilisiere die Vorlage, müssen Sie das so entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, man könne hier das ursprüngliche Vorgehen beibehalten, dann müssen Sie die Minderheit unterstützen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie ihm eigentlich einen anderen Auftrag gegeben haben, und würde Ihnen deshalb auch empfehlen, der Minderheit zu folgen.