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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2021-09-14

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Auch wir von der grünliberalen Fraktion unterstützen die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und sind damit für Eintreten. Der Schutz und die Stärkung der Menschenrechte gehören zu unseren zentralen politischen Werten. Die Schweiz hat den Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als zentralen Wert verankert. Die Schaffung der NMRI stärkt die Menschenrechte und ist deshalb selbstverständlich auch für uns ein wichtiges und richtiges Anliegen.

Mit der Vorlage, die wir heute beraten, überführen wir das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, das seit 2011 existiert, in eine ordentliche nationale Institution, die den Pariser Prinzipien der UNO-Generalversammlung entspricht. Damit wird ein langjähriges Vorhaben auf stabile Beine gestellt. Die Gründe dafür sind, Sie haben es bereits verschiedentlich gehört, innenpolitischer, aber auch primär aussenpolitischer Natur.

Auch wenn wir bei uns die Menschenrechte hochhalten, sind auch wir nicht davor gefeit, dass einzelne Rechte unter Druck kommen oder dass sie schlicht ein Verbesserungspotenzial aufweisen. Erst eine stetige kritische Auseinandersetzung ermöglicht die Stärkung der Menschenrechte auch im Inland. Die NMRI kann diesem Anliegen gerade durch ihre Unabhängigkeit und pluralistische Zusammensetzung gerecht werden. Die Gründung der nationalen Institution ist insbesondere auch von aussenpolitischer Relevanz. Gerade weil der Schutz und die Stärkung der Menschenrechte einen zentralen Teil der Schweizer Aussenpolitik darstellen, ist die Gründung einer nationalen Institution auch für die glaubwürdige Vertretung unserer Aussenpolitik entscheidend. Die Schweiz fordert regelmässig andere Staaten zum Schutz der Menschenrechte auf. Ein glaubwürdiger und selbstreflektierter Umgang mit denselben ist deshalb im Inland umso wichtiger.

Eines der Pariser Prinzipien ist die stabile Finanzierung. Auch wir Grünliberalen teilen die Einschätzung, dass es die vorgesehene Finanzierung von einer Million Franken kaum möglich macht, dass die Institution der Breite ihres Aufgabenspektrums gerecht wird. Gleichzeitig sind wir aber auch der Auffassung, dass die Gründung und Finanzierung der nationalen Institution nicht dazu führen darf, dass unser Kernengagement - die Stärkung der Menschenrechte im Ausland - geschwächt wird.

Die Schweiz setzt sich in ihrer Aussenpolitik mit Nachdruck für die Stärkung der Menschenrechte ein. Gerade die humanitäre Diplomatie oder die Menschenrechtsdiplomatie haben für uns eine klare Priorität. Wir können damit einen konkreten Beitrag dafür leisten, dass sich verschiedene prekäre Situationen von Menschen verbessern. Die Schweiz setzt sich z. B. mit Nachdruck für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Dieses Engagement muss auch in Zukunft der Hauptfokus unserer Politik sein. Die Gründung der NMRI darf deshalb dieses Kernaufgabengebiet unserer Aussenpolitik nicht schwächen.

Bezüglich der Minderheitsanträge unterstützen wir überall die Mehrheit. Das gilt auch für die offenere Formulierung in Artikel 10b Absatz 1, was das Aufgabengebiet anbelangt. Wir möchten diesen Absatz somit ebenfalls mit dem Wort "insbesondere" ergänzen. Wir teilen die Einschätzung, dass die offenere Formulierung die Unabhängigkeit stärkt und dadurch ein geringeres Risiko für Doppelspurigkeiten besteht.