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Salzmann Werner · Ständerat · 2021-09-14

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gleich zu beiden Minderheitsanträgen Noser sowie zum Antrag Reichmuth etwas zu sagen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK-S zu folgen. Weshalb? In der Schweiz werden jährlich 240[NB]000 Tonnen Zucker produziert; das entspricht einem Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent. Sie wissen ja, dass die EU die Produktionsquoten für Zucker im Jahr 2017 abgeschafft hat. In der Folge stieg das Angebot von Zucker und führte dazu, dass der Zuckerpreis in der Schweiz um 30 Prozent sank. Dies wiederum führte zu einem drastischen Rückgang der Produktionsfläche.

Auch die Pandemie hat uns eindrücklich aufgezeigt, dass eine einheimische Produktion von Grundnahrungsmitteln für unser Land wichtig ist. Es gilt, den derzeitigen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent unbedingt zu erhalten. Zur Erinnerung: Mit den Einnahmen aus dem Grenzschutz werden die Pflichtlager im Umfang von 3 Millionen Franken finanziert. Ohne Grenzschutz müsste diese Finanzierung auch neu geregelt werden.

Zudem unterstützt der Bund die Zuckerbranche mit rund 3 Millionen Franken in der Erforschung neuer, krankheitsresistenter Sorten oder in der Entwicklung beim Pflanzenschutz, notabene um die gesamte Wertschöpfungskette noch nachhaltiger zu gestalten. Dies benötigt naturgemäss etwas Zeit. Sowohl dieses Engagement wie auch die Umsetzung der Forschungsresultate in der Praxis würden obsolet, wenn die Zuckerbranche während einer Überbrückungszeit nicht gestützt und erhalten bliebe. Die Steuergelder wären somit verloren. Mit der vorgeschlagenen Befristung der Massnahmen erhält die Forschung der Zuckerbranche auch genügend Zeit.

Eine Verankerung des fixen Grenzschutzes in der Verordnung ist unberechenbar, da sie zeitnah geändert werden kann. Gemäss Stellungnahme vom 31. März 2021 weigert sich der Bundesrat, für die Pflanzer verlässliche Grenzschutzmassnahmen festzulegen. Die Rübenpflanzer brauchen aber Planungs- und Investitionssicherheit. Dem Parlament bleibt nichts anderes übrig, als dies im Gesetz zu regeln. Die Landwirtschaftsdirektoren haben sich auch dafür ausgesprochen. Es ist übrigens kein Novum, wenn das gesetzlich verankert wird. Herr Levrat hat dies in Sachen Verkäsungszulage gesagt, die im Landwirtschaftsgesetz geregelt ist.

Sie wissen auch, dass der Schweizer Zucker eine um 30 Prozent bessere Ökobilanz gegenüber EU-Zucker aufweist. Das belegt auch eine Studie von 2017. Die Zuckerrübe ist eine ökologisch wichtige Ackerkultur. Das habe ich bereits letztes Mal im Eintretensvotum ausgeführt, weshalb ich jetzt darauf verzichte. Zudem wird Schweizer Zucker mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie produziert.

Weiter löst eine einseitige Erhöhung der Einzelkulturbeiträge das Problem des fehlenden Grenzschutzes nicht. Denn mit einem Preis von nur 590 Franken pro Tonne Zucker kann den Rübenpflanzern kein wirtschaftliches Rübengeld ausbezahlt werden. Sie müssten Verluste schreiben. Die Pflanzer brauchen aber eine langfristige Perspektive für ihre Kultur. Oder einfach gesagt: Ohne Grenzschutz werden wir auch keine Zuckerrüben mehr haben!

Wir benötigen in der Schweiz zudem gleich lange Spiesse wie in der EU, sowohl beim Pflanzenschutz als auch beim Preis. Krankheiten und Schädlinge sind ein ernst zu nehmendes Problem im Zuckerrübenbau. Die Westschweizer, die Romands wissen, wovon ich rede. In der Schweiz sind jedoch verschiedene Pflanzenschutzmittel verboten. In der EU werden diese aber auf Antrag via Notzulassungen wieder erlaubt. Somit haben die Schweizer Rübenbauern hier ungleich lange Spiesse, und der Markt wird verzerrt. Verstehen Sie mich richtig, ich möchte nicht, dass die Zuckerrübenbranche diese umweltschädigenden Pflanzenschutzmittel einsetzt, aber der Verzicht darauf darf nicht vom Markt bestraft werden. Die nachhaltige Anbauweise in der Schweiz muss gestützt werden.

Die EU ihrerseits erhebt einen Grenzschutz von 419 Euro pro Tonne Zucker. Mit 70 Franken pro Tonne verlangt die Schweiz rund sechsmal weniger. Auch im Vergleich mit anderen Kulturen ist die Grenzbelastung der Zuckerrübe sehr tief: 100 Kilo Zucker werden lediglich mit 7 Franken belastet.

Eine weitere Frage ist: Wollen wir in der Schweiz nachhaltig produzierten Zucker oder Importzucker? Ich habe Ihnen gesagt, dass eine Studie bereits nachgewiesen hat, dass der Schweizer Zucker um 30 Prozent nachhaltiger angebaut und produziert wird als Importzucker. Diese Nachhaltigkeit findet eben über die ganze Wertschöpfungskette statt, bei Anbau, Produktion und Transport.

Die letzte Frage lautet – Herr Noser hat sie auch angetönt -: Ist die Lösung für die Lebensmittelindustrie tragbar? Da bin ich gar nicht gleicher Meinung. Ich finde, sie ist absolut tragbar, denn die vorgeschlagene Lösung ist auch für die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie finanziell gut verträglich.

Ich zeige Ihnen anhand einer Tafel Milchschokolade ein anderes Beispiel. Eine 100-Gramm-Tafelschokolade enthält 45 Prozent Zucker. Mit einem Zuckerpreis von 60 Franken pro 100 Kilo entspricht das 2,7 Rappen. Wenn nun der Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilo dazukommt, ergeben sich Mehrkosten von 0,3 Rappen auf dem Verkaufspreis einer Tafel Milchschokolade. Das ist meines Erachtens tragbar.

Sie sehen, die Lösung des Nationalrates bzw. der Mehrheit der WAK-S ist ein guter Kompromiss. Damit würde auch die Lebensmittelindustrie einen Beitrag an eine sichere Versorgung mit Schweizer Zucker leisten. Es wäre ein Beitrag aller Beteiligten zur Sicherung der inländischen Zuckerproduktion und zur wichtigen Selbstversorgung in der Schweiz.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit Noser und den Einzelantrag Reichmuth abzulehnen. [PAGE 773]