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preparatory:AB 286862

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Hier haben wir eher eine systematische Diskussion geführt. Die Frage, ob man einen Einkommensteil nicht in die Berechnung der Ergänzungsleistungen mit einbeziehen solle, widerspricht eigentlich dem Grundprinzip der Ergänzungsleistung, die zum Ziel hat, die Existenz der Versicherten für alle Anspruchsberechtigten einheitlich zu sichern. Wenn man hier jetzt eine Einnahmequelle ausnimmt, dann fahren ja die Betroffenen auch bei der Ergänzungsleistung besser. Das widerspricht dem System und dem Grundsatz, dass das ganze Einkommen und das ganze Vermögen berücksichtigt werden müssen, um feststellen zu können, ob ein Anrecht auf eine Ergänzungsleistung besteht.

Wir diskutierten auch noch, wie viele Frauen dieser Jahrgänge davon betroffen sind, also die Frage, wie viele Frauen bei Eintreten in das Rentenalter überhaupt Ergänzungsleistungen beziehen. Die Zahlen lagen zwischen 4 und 12 Prozent. Auch das ist eine Zahl, die vielleicht nicht so hoch ist. Für die entsprechenden Jahrgänge wäre es, wie die Minderheitssprecherin gesagt hat, schon gut, wenn es nicht einbezogen würde. Aber eben, es widerspricht dem System. Alle Einkommen sind mit einzubeziehen, und die Ausnahmen müssen wirklich einen klaren Grund haben.

Deshalb hat sich die Kommissionsmehrheit dafür entschieden, auch hier beim geltenden Gesetz zu bleiben. Sie beantragt Ihnen, nicht der Minderheit, sondern der Mehrheit zu folgen. Der Entscheid fiel mit 8 zu 3 Stimmen.