Walti Beat · Nationalrat · 2021-09-15
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Im Kontext dieser Vorlage, die wir hier als erstes Traktandum besprechen und über die wir zuerst entscheiden, steht auch das nachfolgende Traktandum, das Geschäft 19.076, "Zolltarifgesetz", das eben gleich im Anschluss kommt. Bei der Beratung der Abschaffung der Industriezölle ist in der Kommission auch über einen Antrag diskutiert worden, der darauf abzielte, das Geschäft so lange zu sistieren, bis ersatzweise eine CO2-Grenzabgabe im internationalen Warenverkehr eingeführt werden kann. Für die Mehrheit der Kommission war aber klar, dass zwischen der Abschaffung der Industriezölle, wie sie jetzt in der Vorlage 19.076 vorgesehen ist, und der Einführung eines CO2-Ausgleichssystems an der Grenze kein sachlogischer Zusammenhang besteht. Die Verknüpfung der beiden Anliegen wurde entsprechend abgelehnt. Stattdessen wurde, um dem Thema des CO2-Ausgleichs an der Grenze gerecht zu werden, die vorliegende Motion beschlossen, zu der ich nun ein paar Ausführungen machen möchte.
Die Motion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO2-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU tatsächlich in Vorbereitung, in seiner Ausgestaltung aber noch unklar. Der Bund soll sich gemäss Motionstext, das sehen Sie, versuchsweise an der Erarbeitung eines solchen Systems beteiligen respektive aktiv daran mitwirken.
Das EU-System ist, wie gesagt, noch in den meisten Definitionspunkten offen. Es ist völlig unklar, wie es aussehen soll. Deshalb ist die Mitwirkung bei der Ausgestaltung wahrscheinlich das höchste der Gefühle. Aber die Forderung der Motion ist es, sich auf eine allfällige Einführung eines solchen Systems rechtzeitig vorzubereiten. Im Sinne eines Kompromisses wurde von der Kommission die vorliegende Motion beschlossen - unabhängig von und technisch nicht verknüpft mit der Abschaffung der Industriezölle.
Abgesehen vom primären Ziel einer wirksamen und international abgestimmten Reduktion des CO2-Ausstosses und der Erreichung der Pariser Klimaziele, spielte auch die Überlegung eine Rolle, dass Schweizer Unternehmen von der Einführung einer sogenannten Carbon Border Adjustment Tax durch die EU ohnehin betroffen wären, dies aus zwei Gründen:
Es ist damit zu rechnen, dass die EU, wenn sie ein solches System einführt, einseitige Ausgleichsmassnahmen für Schweizer Unternehmen beschliessen würde - sofern in der Schweiz nicht ein äquivalentes System eingeführt würde -, um Wettbewerbsvorteile durch weniger belastende Umweltvorgaben für Schweizer Unternehmen zu verhindern. Durch die Einbindung der Schweiz in ein solches System könnten solche Verzerrungen a priori verhindert werden, und es würde auch keine einseitige Belastung der Unternehmen drohen.
Ausdruck dieser Überlegung zu einem "level playing field" auch auf der Seite der Schweiz ist Litera c der vorliegenden Motion; das sehen Sie im Text. Litera c fordert, dass Schweizer Unternehmen im Rahmen der Einführung eines solchen Ausgleichssystems gleich lange Spiesse haben müssen und gegenüber europäischen Unternehmen nicht wettbewerblich benachteiligt werden dürfen. Diese Ergänzung wurde in der Kommission dem ursprünglichen Antrag hinzugefügt und so beschlossen. Es geht um gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmen im europäischen Wettbewerb, um die Verhinderung eines Swiss Finish in materieller Hinsicht und darum, den Aufbau einer unnötigen und vermeidbaren Grenzbürokratie durch ein solches Ausgleichssystem zu verhindern.
Abschliessend kann ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit empfehlen, diese Motion anzunehmen. Der Entscheid wurde mit 11 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen gefällt.