Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-09-15
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben bittet Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und ihm in der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zuzustimmen - das in aller Kürze die Zusammenfassung.
Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes sollen die Zölle auf Industrieprodukten aufgehoben und die Zolltarifstruktur vereinfacht werden, um die Einfuhr von Industrieprodukten zu erleichtern, was den Unternehmen Zugang zu günstigen Vorleistungen ermöglicht. Diese Abschaffung führt zu administrativen Entlastungen und tieferen Preisen bei den importierten Konsumgütern.
Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz im Durchschnitt höher als in den Nachbarländern. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 das Massnahmenpaket "Importerleichterungen" verabschiedet, um Handelshemmnisse zu reduzieren. Zu den Massnahmen gehört auch die vorliegende Abschaffung der Industriezölle.
Die Zölle auf Industrieprodukten sind zwar heute im Durchschnitt mit 1,8 Prozent bereits tief, dies gilt aber nicht für Produkte wie Textilien und Bekleidung. Hier sind die Zölle deutlich höher. Zölle waren ursprünglich dazu gedacht, die einheimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Heute verteuern sie jedoch die Beschaffung bestimmter Vormaterialien aus dem Ausland und belasten damit die Konsumentinnen und Konsumenten.
Die WAK-N hat das Geschäft am 27. Januar 2020 und am 24. Februar 2020 beraten und dem Rat mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten beantragt. Der Nationalrat hat daraufhin am 4. Juni 2020 mit 108 zu 86 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Der Ständerat ist in der Folge am 23. September 2020 mit 29 zu 14 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat dem Geschäft in der Gesamtabstimmung in der Wintersession 2020 mit 28 zu 14 Stimmen zugestimmt. Die WAK-N hat die Vorlage daher am 11. Januar 2021 und am 18. Mai 2021 erneut beraten. Sie empfiehlt hier nun, dem Ständerat zu folgen, einzutreten und die Vorlage zu genehmigen.
Es handelt sich um ein Geschäft mit mehrgipfliger Verteilung der Wählerpräferenzen, wie man in der Politologie sagen würde. Eine Minderheit will die Vorlage gar nicht, eine andere Minderheit will sie nur, wenn gleichzeitig ein Grenzausgleichssystem etabliert wird, eine dritte Minderheit will nur einen Teil der Zollabschaffungen, unabhängig vom Grenzausgleichssystem, und eine vierte Minderheit will die Zölle ganz abschaffen und kein Grenzausgleichssystem. Die Prioritäten sind dabei nicht immer in der gleichen Reihenfolge, was erklärt, warum die Mehr- und Minderheiten nicht ganz einfach zu deuten sind. Ich werde Ihnen die Argumente der Mehrheit darlegen.
Die WAK-N empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr ohne Änderung zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit überwiegt der volkswirtschaftliche Nutzen der Vorlage. Die Kommission lehnte eine Sistierung mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie auch eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ab. Die letztere Minderheit wollte eine Zollbefreiung von Industriegütern nach Nachhaltigkeitskriterien vorsehen.
Anstelle einer Rückweisung hat die Kommission mit 11 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche die Beteiligung der Schweiz am geplanten CO2-Grenzausgleichssystem fordert. Für die Kommissionsmehrheit besteht zwar kein direkter Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Industriezölle und diesem Anliegen, ein Teil der Kommission fordert diese Verknüpfung aber explizit und sieht hier sehr wohl einen Zusammenhang, weshalb das Geschäft unmittelbar vor dem jetzt traktandierten Geschäft behandelt wurde. Der Nationalrat hat der Motion 21.3602 soeben mit 113 zu 69 Stimmen zugestimmt und damit den Handlungsbedarf bestätigt.
Ein Antrag für eine gestaffelte Abschaffung der Industriezölle fand am 18. Mai 2021 in der WAK-N mit 14 zu 9 Stimmen und in einer zweiten Beratung mit 13 zu 12 Stimmen keine Mehrheit. Zur Frage der gestaffelten Abschaffung gibt es nun zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Müller Leo) beantragt, in einem ersten Schritt die Zölle auf industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten aufzuheben und erst in einem zweiten Schritt die Abschaffung der übrigen Industriezölle vorzunehmen; dies unter der Voraussetzung, dass die Bundesfinanzen es zulassen und eine Evaluation durch den Bundesrat ergibt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der ersten Etappe positiv ausgefallen ist. Die Minderheit I argumentiert, eine gestaffelte Abschaffung der Industriezölle wäre nicht nur mit Blick auf die angespannten Bundesfinanzen angezeigt, sondern auch im Hinblick auf die Hebelwirkung der Vorlage. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei in der ersten Etappe wesentlich besser als in einer allfälligen zweiten Etappe.
Mit 13 zu 12 Stimmen lehnte die WAK-N eine solche gestaffelte Abschaffung ab und blieb bei der Version des Bundesrates und des Ständerates. Ausschlaggebend dafür war das Argument, dass nur mit einem vollständigen Abbau der Industriezölle der angestrebte volkswirtschaftliche Nutzen der Vorlage erreicht werden kann.
Die Struktur des Zolltarifs ermöglicht keine klare Trennung in Rohstoffe und Halbfabrikate einerseits und Industrieprodukte andererseits. Eine etappierte Abschaffung würde somit zu einer Ungleichbehandlung, zu Verzerrungen und zu bürokratischem Aufwand statt zu einer administrativen Entlastung der Unternehmen führen.
Die Mehrheit gewichtet die Vorteile der Abschaffung der Industriezölle insgesamt höher als die Nachteile. Sie sieht in diesem Schritt ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Verschiedene Faktoren tragen zur Hochpreisinsel Schweiz bei: einerseits das hohe Lohn- und Kostenniveau, andererseits eben auch diese Zölle.
Aus diesen Gründen bittet Sie die WAK-N, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Ständerates unverändert zuzustimmen.