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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte zu Artikel 139 Ziffer 3 Litera c noch kurz etwas sagen. Diese Bestimmung ist bei uns noch nicht behandelt worden, weil sie vom Nationalrat geändert worden ist. Und zwar hat der Nationalrat bei der Qualifikation des Diebstahls vorgesehen, dass, wer "zum Zweck des Diebstahls [...] eine Explosion verursacht", höher bestraft werden soll.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates empfiehlt Ihnen einstimmig, diese Änderung abzulehnen und an der bisherigen Bestimmung festzuhalten. Der Grund ist nicht, dass wir das nicht auch dramatisch finden. Es ist tatsächlich so, dass in jüngster Zeit Diebesbanden zu reden gegeben haben, die Bancomaten sprengen. Die Idee, diese besonders hart zu bestrafen, ist sicherlich berechtigt. Eine entsprechende Änderung ist aber nicht nötig respektive eher irreführend. Eine höhere Bestrafung ist schon heute möglich, denn wer eine entsprechende Sprengung vornimmt, wird nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen eines Sprengstoffdelikts bestraft. Damit erhöht sich der Strafrahmen automatisch. Es ist also nicht notwendig, dass man eine solche Änderung vornimmt, respektive es würde sich dann die Frage stellen, wie diese eben zu den Sprengstoffdelikten steht. [PAGE 813]

Das ist der Grund, weshalb die Kommission für Rechtsfragen hier einstimmig auf eine entsprechende Änderung verzichten möchte.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté