Müller Leo · Nationalrat · 2021-09-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-15
Wortprotokoll
Wir behandeln die Motion 21.3004 der WAK-S, "Anpassung der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse". Die WAK-S hat diese Motion am 18. Januar 2021 eingereicht. Sie wurde im Plenum des Ständerates am 3. März 2021 mit 26 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Was will diese Motion?
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, parallel zur Umsetzung des Absenkpfades für die Nährstoffe, wie wir sie mit der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen haben, auch die betreffenden Grundlagen anzupassen. Es geht darum, dass die Grundlagen der Suisse-Bilanz neu gelegt bzw. beurteilt werden. Es geht darum, die Normwerte besser an die Praxis anzupassen und vor allem bei der Erarbeitung bzw. Aktualisierung dieser Werte die Praxis auch mit einzubeziehen. Neu sollen vermehrt auch die Standorte sowie das Ertragspotenzial der Kulturen und der Futterverzehr besser berücksichtigt und eben der heutigen Realität angepasst werden. Gleichzeitig verlangt der Ständerat in dieser Motion, dass der Toleranzbereich von 10 Prozent - dieser Toleranzbereich gilt bereits heute - in der Suisse-Bilanz beibehalten wird.
Begründet wird dieser Vorstoss damit, dass die Vegetationsperioden heute zum Beispiel länger sind als in früheren Jahren, dass wir bisher auch aufgrund des Klimawandels gute klimatische Bedingungen haben und dass es in der Sortenzucht grosse Fortschritte gibt. Zudem soll das Ertragspotenzial bei den Ackerkulturen und im Futterbau, das deutlich gesteigert werden konnte, besser berücksichtigt werden. Heute können die hohen Erträge zwar auch berücksichtigt werden, aber es ist relativ aufwendig. Wenn aufgrund von natürlichen [PAGE 1627] Gegebenheiten, zum Beispiel bei einem hohen Befall mit Insekten usw., die Erträge dann doch nicht so hoch sind, wie sie berechnet wurden, sind die Bauern bei den Direktzahlungen von hohen Abzügen betroffen. Das alles soll eliminiert bzw. an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Die WAK-N hat diese Motion behandelt. Vorgängig hat der Bundesrat empfohlen, die Motion abzulehnen. Er macht geltend, dass diese Normwerte laufend angepasst würden und dass hier kein Handlungsbedarf bestünde. Die Detailbegründung werden Sie dann vom Bundespräsidenten persönlich hören. Die Kommission ihrerseits ist zum Schluss gekommen, dass die Motion trotzdem angenommen werden sollte, und hat ausserdem eine Änderung am Text vorgenommen.
Ich habe erläutert, dass der Ständerat vorgeschlagen hat, die[NB]Toleranzgrenze von 10 Prozent fix beizubehalten. Die WAK-N schlägt jetzt vor, dass dieser Teil des Textes gestrichen werden soll, d. h., es soll nicht eine fixe Vorgabe sein, wonach diese Toleranzgrenze von 10 Prozent beibehalten werden sollte, sondern es sei zuerst die neue Sachlage zu beurteilen und die Normwerte seien neu festzulegen. Danach sei zu beurteilen, ob und in welcher Höhe eine Toleranzgrenze noch nötig bzw. beizubehalten sei.
Schlussendlich hat die WAK-N die Motion einstimmig mit der erwähnten Textänderung verabschiedet. Sie beantragt Ihnen nun, es ihr hier im Rat gleichzutun. Die Motion wird anschliessend zurück an den Erstrat gehen, damit dort die Differenz noch ausgeräumt werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem einstimmigen Beschluss der WAK-N zuzustimmen.