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AB 287324

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-16

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass wir wieder etwas knapp sind. Aber bezüglich der Nachtragskredite befinden wir uns in diesem Bereich immer noch etwas im Sondermodus, auch was die verschiedenen Departemente anbelangt.

Wir ersuchen Sie um zusätzliche Ausgaben von 411 Millionen Franken. Davon sind 164 Millionen Franken noch einmal Corona-bedingt. 102 Millionen Franken sind für den Bahninfrastrukturfonds bestimmt, um die Verluste durch die entfallenen Bahntrassee-Einnahmen auszugleichen. Dann gibt es Massnahmen bzw. Nachtragskredite in der Höhe von 37 Millionen Franken, die das Bundesamt für Gesundheit betreffen und bei denen es vor allem um Temporärpersonal geht, mit welchem wir den aktuellen Aufwand stemmen. Wir schaffen hier aber keine zusätzlichen Dauerstellen, sondern möchten das mit Temporärpersonal lösen. Es gibt einen Betrag für die Informatiklösungen im Bundesamt für Gesundheit, wo Nachholbedarf besteht. Auch die Bundesasylzentren brauchen 12 Millionen Franken mehr, weil die Abstands- und Hygienevorschriften dazu führen, dass die Zentren nicht so intensiv ausgelastet werden können. Das Bundesamt für Statistik hat ebenfalls noch 7,2 Millionen Franken angemeldet. Es geht darum, das statistische Material besser zur Verfügung zu stellen, damit man rascher handeln kann.

Eine spezielle Position sind die Passivzinsen. Diesbezüglich ersuchen wir Sie um zusätzliche 85 Millionen Franken. Wir brauchen weniger Geld, als wir eigentlich geglaubt haben. Wir waren eigentlich der Meinung, mit der Aufnahme von mehr Geld könnten wir von den negativen Zinsen profitieren, was jedoch nicht der Fall ist. Folglich ersuchen wir Sie hier um die erwähnten 85 Millionen Franken.

Insgesamt sind es relativ bescheidene Beträge, um die wir Sie ersuchen. Die Beträge wurden auch nicht grundsätzlich bestritten.

Noch zu den Zusatzkrediten: Wir ersuchen Sie darum, wie es schon gesagt wurde, den Verpflichtungskredit für den Wald um 100 Millionen Franken zu erhöhen; damit setzen wir die Motion Fässler Daniel um. Der Zusatzkredit ist der Ausgabenbremse unterstellt. In einem gewissen Sinn könnte man ihn wohl auch noch den Corona-Massnahmen bzw. dem Klimabereich zuschreiben, um dort entsprechende Verbesserungen herbeizuführen.

Zu den Auswirkungen auf den Finanzhaushalt: Wir können jetzt im ordentlichen Budget konjunkturbedingt ein Defizit von 1,9 Milliarden Franken machen. Mit diesem Nachtrag werden wir bei 2,4 Milliarden Franken sein. Das würde, im Moment beurteilt, heissen, dass wir ein strukturelles Defizit haben, das höher ist, als wir aufgrund der Schuldenbremse und des K-Faktors eigentlich ausweisen dürften. Sollte das dann wirklich so eintreffen, würden wir diesen Verlust entsprechend dem Ausgleichskonto belasten. Das zu den Auswirkungen auf dieses Jahr.

Wie es bereits vom Kommissionspräsidenten gesagt wurde, gehen wir aber davon aus, dass wir die Corona-Kredite nicht vollständig ausschöpfen werden. Sie haben insgesamt 24,4 Milliarden Franken bewilligt, 21 Milliarden davon ausserordentlich. Gemäss Hochrechnung schätzen wir, dass wir etwa 16,4 Milliarden Franken brauchen werden, also in all diesen Bereichen etwa 5 Milliarden Franken weniger, als es einmal vorgesehen war. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, dass in der Corona-Pandemie nicht noch irgendetwas [PAGE 850] Ausserordentliches geschieht, das zu einem Bedarf für mehr Kredite führen würde. Das heisst, wir dürften Ende Jahr etwa 25 Milliarden Franken an Schulden auf diesem Amortisationskonto haben, die dann entsprechend abzubauen wären. Die entsprechende Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ist im Moment in der Vernehmlassung.

Zusammengefasst: Wir sprechen hier insgesamt von kleineren Nachtragskrediten, die notwendig sind, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auf die gesamte Rechnung des Bundes haben diese 400 Millionen Franken keinen wesentlichen Einfluss. Wir gehen davon aus, dass wir nach dem Jahr 2021, das noch einmal mit solchen Defiziten enden wird, wieder in einen geordneten Rhythmus kommen. Da brauchen wir dann wieder eine hohe Finanzdisziplin.

Noch zu den Bemerkungen, die der Kommissionspräsident bezüglich der Kompetenzverschiebung beim Sanitätsmaterial gemacht hat, dann muss ich mich nachher nicht mehr dazu äussern: Hier möchten wir die Kompetenz, dass wir Sanitätsmaterial, das vom VBS eingekauft wurde, ins EDA transferieren können. Es sieht so aus, als ob wir wahrscheinlich etwas zu viel Impfstoff hätten. Das hängt aber auch noch davon ab, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Der Überschuss würde dann über das EDA in den humanitären Bereich einfliessen.

Wenn Sie sich an die Situation des letzten Jahres zurückerinnern, ging es damals um die Fragen: Haben wir genügend Impfstoff, wird er geliefert, können wir ihn kaufen? Wir haben ihn bestellt. Jetzt sieht es so aus, dass wir eher etwas zu viel erhalten. Er hat ja auch ein Ablaufdatum. Wir würden uns die Kompetenz geben lassen, dass wir, wenn wir effektiv zu viel Impfstoff hätten, anderen Ländern einen Teil über die humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen können. Das ist ein internationaler Trend. Wir können Ihnen aber noch keine Zahlen nennen, weil wir nicht wissen, wie viel wir selber noch brauchen. Es stellt sich auch die Frage, ob es irgendwann noch eine dritte Impfung braucht. Mit dieser Kompetenz geben Sie uns die Möglichkeit, eine Verschiebung vorzunehmen.

Der Impfstoff ist eingekauft. Er ist bestellt und bezahlt, er wird geliefert. Es stellt sich einfach die Frage: Brauchen wir ihn selber, oder können wir ihn auch Ländern zur Verfügung stellen, die mit dem Impfen noch nicht so weit sind? Das ist die Frage dieser Kompetenzverschiebung, die zu Diskussionen Anlass gab.

Insgesamt bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, den Krediten und dem Vorgehen zuzustimmen. Das gibt uns den Handlungsspielraum, um die Aufgaben in diesen Bereichen weiterhin zu erfüllen.