AB 28751
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich zunächst, dass ich Ihnen hier einen Einzelantrag unterbreite. Es ist nicht ganz der letzte, aber aufgrund der Dynamik der Vorlage haben sich noch zwei, drei Dinge ergeben, die wie bei anderen Kolleginnen und Kollegen noch zu Einzelanträgen geführt haben.
Mein Antrag zu Artikel 13 Absatz 2 hat einen Zusammenhang mit den Hausarztmodellen und dem Einzelantrag Sommaruga zu Artikel 64, den wir später behandeln. Hier geht es jedoch aus unserer Sicht um eine Verbesserung des Antrages der Mehrheit. Wie Sie gesehen haben, wird die Umschreibung der Managed-Care- bzw. Hausarztmodelle, die wir ja alle fördern möchten, im Begriff der Versichertenpauschale erwähnt. Es heisst dann aber "namentlich", schreibt das also nicht zwingend vor. Die Versichertenpauschale ist unseres Erachtens auch als Begriff nicht sehr klar, denn es könnten damit auch Teilpauschalen für ambulante Behandlungen oder nur Teile der Vergütungen für ambulante Behandlung nach Versichertenpauschalen gemeint sein. Wir hätten hier gerne eine sehr klare Definition, wonach hier von den Betreibern dieser Netzwerke Budgetverantwortung zu übernehmen ist. Mein Antrag sieht deshalb explizit vor, dass "die Leistungserbringer eine mit den Versicherern vereinbarte Budgetverantwortung übernehmen". Die Neufassung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f würde klarer präzisieren, dass es uns wirklich darum geht, dass in der Grundversicherung Hausarzt- und Managed-Care-Modelle künftig eine zentrale Rolle spielen sollten, und dass sie ganz klar das Merkmal der Budgetverantwortung aufweisen müssen, die natürlich mit den Versicherern abgesprochen sein muss. Damit umschreiben wir das Merkmal der Managed-Care-Modelle besser als mit der Fassung der Mehrheit.
Ich möchte als Zweites anführen, dass dieser Antrag nicht nur besser formuliert ist, sondern aus meiner Optik damit auch eine gewisse Gegenposition zu den Anträgen der Minderheit Gross Jost bei den Artikeln 35 und 35a markiert, auf die wir später zurückkommen. Dort wird nämlich gesagt, der Bund müsse dieses Budget jährlich festlegen. Unseres Erachtens ist ganz klar: Wir wollen Hausarzt- und Managed-Care-Modelle, aber wir wollen eine Budgetverantwortung, die zwischen den Versicherern und Leistungserbringern festgelegt wird, nicht eine Budgetverantwortung, die der Bund übernimmt - sonst werden diese Modelle nur noch ausführende Organe einer Bundesinstanz. Das wollen wir nicht; deshalb ist die Umschreibung in Artikel 13 nun klarer.
Ich muss Ihnen schliesslich nicht mehr sagen, weshalb diese Managed-Care-Modelle so wichtig sind. Sie wissen, dass es in der Schweiz Hunderttausende von Patienten gibt, die solchen Modellen angeschlossen sind, und dass mit dem Hausarztmodell z. B. in Zürich nachweislich Einsparungen in der Grössenordnung von 20 bis 30 Prozent erzielt wurden. Wir möchten deshalb, dass das bei gleich bleibender Qualität ein prädominantes Modell in der Grundversicherung wird.
Damit möchte ich Sie bitten, dieser aus unserer Optik verbesserten Auflage von Artikel 13 zuzustimmen. Sie macht [PAGE 2063] klarer, dass wir diese Hausarztmodelle mit Budgetverantwortung wollen, und zwar paritätisch zwischen Versicherern und Leistungserbringern abgesprochen und nicht einfach vom Bund verordnet. Zudem werden wir das Thema später bei Artikel 64 in Zusammenhang mit dem Antrag Sommaruga wieder aufnehmen, der dort dafür sorgt, dass solche Hausarztmodelle auch einen entsprechenden Anreiz für die Versicherten bieten.
Unseres Erachtens handelt es sich also unter dem Strich um eine Verbesserung der Formulierung, um eine klarere Positionierung der Hausarztmodelle, so wie wir sie sehen.
Ich würde Ihnen deshalb beliebt machen, diesem Antrag zuzustimmen.