preparatory:AB 28767
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Jung, männlich, sportlich, aber nicht etwa risikosportlich, gesund, kerngesund und keine Kosten verursachend, in Zukunft vielleicht sogar möglichst mit genetisch garantierter Fitness ausgestattet - das ist das "Risiko Mensch", das sich so manche Krankenkasse heute erträumt.
Die Jagd auf die so genannten guten Risiken ist nicht neu, aber sie wurde wieder neu eröffnet bzw. bekräftigt, und zwar spätestens seit dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 26. Juli dieses Jahres. Es leben Sansan, Avanex und Prima oder wie sie alle heissen mögen, die neuen so genannten Billigkassen. Das sind wohlverstanden nicht einfach neue Unternehmen, sondern Töchter von Helsana und Swica - und vielleicht gibt es in Kürze schon solche von anderen bestehenden Krankenkassenunternehmen. Die beiden neuen Billigkassen, die nämlich dieses EVG-Urteil bewirkt haben, heissen Sansan und Avanex; sie sind Töchter der Helsana.
Das heisst: Gute Risiken werden gejagt, werden in neuen Billigkassen zusammengefasst und werden vor allem mit tiefen Prämien angelockt. Das heisst auf der anderen Seite konkret: Auf der Strecke bleiben Alte, Kranke, vor allem auch Chronischkranke und selbstverständlich auch Frauen, die ja gemeinhin als die schlechteren Risiken gelten. Diese Personengruppen sollen weiterhin hohe Krankenkassenprämien bezahlen müssen.
Dass dies noch vermehrt möglich werden soll, hat mit diesem EVG-Urteil zu tun, das nicht nur ärgerlich, sondern gefährlich ist. Ich möchte betonen, dass das Departement des Innern die Zulassung dieser so genannten neuen Billigkassen abgebremst hat, verbieten wollte, dass aber das EVG entschieden hat, diese Billigkassen trotzdem zuzulassen. Ich lese Ihnen den entscheidenden Satz aus der Begründung dieses EVG-Urteils vor. Es heisst hier nämlich: "Wann ein Versicherer unzulässige Risikoselektion betreibt, hat das Gesetz zu sagen." Das heisst auch, dass der Wille des Gesetzgebers - der bisher immer klar war, auch im Rahmen der 1. KVG-Revision, die bereits einige Jahre zurückliegt -, dass unser Wille damit ausgeschaltet wird.
Konkret heisst das, dass diese Billigkassen die missbräuchlichen Auswirkungen des Wettbewerbs unter den Krankenkassen knallhart aufzeigen. Wir haben jetzt die Gelegenheit, mit dieser zweiten Teilrevision des KVG hier nachzubessern. Ich möchte Ihnen sagen, dass die Mehrheit der Kommission eine Klarstellung auf Gesetzesebene nach wie vor will und dass deshalb auch neu dieser Artikel 12a eingeführt worden ist. Im Klartext: Die SGK und auch das Parlament wollten nie eine missbräuchliche Risikoselektion, und die SGK hat entschieden, dass sie das nach wie vor nicht will. Wir waren uns in der Kommission über die Parteigrenzen hinweg darüber einig, dass wir im Rahmen dieser Revision auf Gesetzesebene Klarheit schaffen müssen.
Ich habe mit Freude festgestellt, dass selbst die Antragsteller der Minderheit wie Herr Borer und Herr Gutzwiller nicht bestritten haben, dass wir mit den Billigkassen Probleme haben und dass wir diese Billigkassen nicht wollen. Unserer Meinung nach ist Artikel 12a der richtige Weg dazu, die Billigkassen und die missbräuchliche Risikoselektion in Zukunft nicht zuzulassen.
Ich bitte Sie deshalb, hier klar dem Willen des Gesetzgebers Ausdruck zu verschaffen, diesem neuen Artikel 12a zuzustimmen, vor allem auch angesichts der Tatsache, dass das Problem unbestritten war.
Herr Borer, wenn Sie tatsächlich finden, diese Formulierung sei nicht das Ei des Kolumbus, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, bei den Beratungen im Ständerat, der ja dann auch wieder darüber zu befinden hat, Änderungen zu beantragen. Aber ich möchte Sie bitten, hier und heute zum Ausdruck zu bringen, dass Sie keine missbräuchliche Risikoselektion und in diesem Sinne keine Billigkassen wollen.