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Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-09-20

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Das Ziel dieser Vorlage ist die Verlängerung des bisherigen Regimes für erneuerbare Energien, damit ein rascher Zubau erneuerbarer Energien stattfinden kann und nicht blockiert wird. Der Nationalrat ist in einzelnen Punkten bereits über dieses Ziel hinausgegangen, und der Ständerat hat das noch verstärkt. Die Diskussion, was in diese Vorlage gehört und was nicht, kann man führen. Wenn wir zu viele Punkte hineinpacken, besteht das Risiko, dass der Druck auf den Mantelerlass, auf die Liberalisierungsvorlage, sinkt - was einigen vielleicht passen dürfte. Es besteht aber auch die Chance, dass wir mit gewissen vorgeschlagenen Elementen für die Frage der Speicherung von Winterstrom und die Liberalisierungsschritte etwas mehr Zeit gewinnen.

Es verbleiben fünf Differenzen. Die GLP-Fraktion wird jeweils die Mehrheit unterstützen.

Bei der Minderheit Jauslin geht es um die Auktionen; das ist ein neues Element, das wir eingefügt haben. Der Ständerat hat das jetzt wieder etwas abgeschwächt, indem er die Anlagen mit Eigenverbrauch herausgenommen und die Grenze etwas erhöht hat. Unserer Ansicht nach ist das eine sinnvolle Abschwächung des neuen Elements, weil es insbesondere bei den Anlagen mit Eigenverbrauch zu grösserer Investitionssicherheit führt, als wenn wir das aufbauen. Denn dann wird in der Umsetzung doch eine grössere Administration aufzubauen sein. Es ist, wie gesagt, ein neues Element, das wir einführen, und das kann man im Mantelerlass nochmals ergänzen.

Die zweite Differenz ist wahrscheinlich eine der heikelsten. Da geht es um die Förderung der Kleinwasserkraft. Wie weit wollen wir Erweiterungen bei der Kleinwasserkraft einschränken? Faktisch führt die Minderheit Munz oder jetzt neu der Einzelantrag Munz mutmasslich dazu, dass Kleinwasserkraftwerke unter 1 Megawatt kaum mehr ausgebaut werden können, weil kaum ein Investitionsanreiz besteht. Das ist auch der Grund, warum die Mehrheit der grünliberalen Fraktion hier die Mehrheit unterstützen will. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Anpassungen nicht erfolgen werden, im Gegenteil: Es kann sogar kontraproduktiv sein, wenn man für diese Anlagen zu viele Auflagen macht, z. B. für eine Erweiterung von 300 auf 800 Kilowatt, die sehr einfach zu bewerkstelligen wäre. Dann wird einfach gar nichts getan. Das ist dann auch nicht unbedingt besser für die Natur. Aber dieses Thema - auch die Finanzierung - müssen wir noch einmal umfassender anschauen, weil wir immer wieder in einen Konflikt zwischen der Nutzung und dem Schutz des Gewässers geraten. Mit der Minderheit haben wir einen Kompromiss. Aber hier ist die grünliberale Fraktion eher der Meinung, dass man der Mehrheit folgen sollte.

Die dritte Abweichung betrifft die Förderung der Winterstromproduktion, ein sehr wichtiges Element. Wir sind klar der Meinung, Winterstrom müsse besser gefördert werden. In dieser Vorlage aber jetzt mit einem Schnellschuss noch eine Zusatzförderung einzupacken, finden wir etwas ungeeignet. Der Minderheitsantrag ist schon deutlich besser als der Beschluss des Ständerates, der hier eigentlich nur für die Wasserkraft noch einen zusätzlichen Förderungspunkt eingebaut hat. Mit Fotovoltaikanlagen werden Sie im Winter nie 40 Prozent erreichen, Sie werden auch nie 35 Prozent erreichen - ausser vielleicht mit einzelnen Anlagen im Berggebiet, wo dies möglich ist. Von daher wird diese Bestimmung kaum viel auslösen. Man kann aber auch sagen: Dieser Artikel ist nicht wahnsinnig gefährlich, wenn er in die Vorlage aufgenommen wird. Die grünliberale Fraktion wird hier aber konsequent der Mehrheit folgen, da sie der Meinung ist, dass es sich um ein Thema handelt, zu dem wir in der Gesamtvorlage eine umfassendere und cleverere Lösung suchen sollten.

Die vierte Abweichung betrifft die Wasserzinsfrage. Meiner Ansicht nach ist das die schwierigste Frage, weil man hier jetzt wirklich ein komplett neues Element in die Förderung der Erneuerbaren eingebaut hat. Es gibt die klare Abmachung, dass wir einen Erlassentwurf für die Zeit ab 2025 haben wollen. Dass dieser jetzt auf die Zeit ab 2031 verschoben werden soll, ist erstens von der Abmachung her falsch, und zweitens ist es wichtig, dass wir das Thema angehen und dass eine Dynamisierung erfolgt.

Sollten wir für die Zeit nach 2024 keine Lösung finden, wird es automatisch zur Verlängerung kommen. Aber die Frist jetzt schon zu verlängern, ist unserer Ansicht nach falsch. Insbesondere mit den aktuell eher höheren Energiepreisen führt eine Dynamisierung eher zu einer Lösung, weil jetzt auch die Produzenten eher offen sind, quasi etwas mehr zu bezahlen, damit sicher der Mindestansatz, den die Berggebiete wollen, auch erhalten werden kann. Nur so finden wir eine Lösung. Wenn wir die Wasserzinsfrage wieder hinausschieben und 2029 eine andere Preissituation haben, werden wir auch dann wieder keine Lösung finden, was fatal wäre. Der Wasserzins ist meiner Ansicht nach ein wichtiges Element, das wir schon längstens hätten anpassen sollen.

Ich komme zur letzten Minderheit, welche Artikel 23a zu den Pilotprojekten streichen will. Zugegeben, die Pilotprojekte sind ein neues Element. Aber dieses neue Element bietet neue Chancen, und die Grünliberalen sind der Meinung, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist, die der Ständerat hier eingefügt hat.

In diesem Sinne unterstützen wir auch hier die Mehrheit, und wir bitten Sie, bei allen Anträgen der Mehrheit zu folgen.