Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-09-21
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-09-21
Wortprotokoll
Dass heute eine Motion bezüglich der Reform der Bundesanwaltschaft und [PAGE 1739] ihrer Aufsicht behandelt wird, überrascht weder die Vertreterinnen und Vertreter der Politik noch die interessierte Öffentlichkeit. Zahlreiche Vorkommnisse in personeller und materieller Hinsicht - manche Beobachterinnen und Beobachter sprechen gar von Skandalen - haben zu diesem Schritt geführt.
Der Bundesrat unterstützt die vorliegende Kommissionsmotion. Die Motion hat ihren Ursprung in diversen Aktivitäten des Parlamentes, sei es im Postulat Jositsch 19.3570, "Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft", sei es im Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zum "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde" oder sei es in den Erfahrungen der Gerichtskommission im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft.
Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen am 19. August 2021 die vorliegende Kommissionsmotion mit dem Auftrag an den Bundesrat eingereicht hat, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht vorzulegen. Die Motion enthält die Bedingung, die Reform solle sich im Rahmen des "Status quo plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen. Namentlich sollen die Wahlzuständigkeit für die Bundesanwaltschaft und die Aufsicht beim Parlament verbleiben. Eine gleichlautende Motion wurde auch in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates angenommen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Thematik am 19.[NB]August 2021 umfassend behandelt. Vor der eigentlichen Diskussion referierte der Präsident der GPK-Subkommission Gerichte und Bundesanwaltschaft. Seine Ausführungen basierten auf dem Schlussbericht der GPK vom 22. Juni 2021. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die beiden GPK klar der Meinung sind, dass das heutige System an sich richtig ist, aber überarbeitet werden sollte. Gestützt auf den Bericht der GPK hat Ihre Kommission für Rechtsfragen beschlossen, die Arbeiten gemäss dem Schlussbericht an die Hand zu nehmen. Im Grundsatz war sich auch Ihre Kommission für Rechtsfragen einig, dass Reformbedarf besteht. Bezüglich des Reformweges wurden jedoch zwei unterschiedliche Varianten vorgeschlagen.
Die Kommissionsmehrheit ergreift eine Kommissionsmotion, die gleich lautet wie jene der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen vom 10. August 2021. Damit können die Motionen in der Herbstsession von beiden Räten beraten werden. Entscheidend ist, dass die entsprechende Reform auf dem Status quo plus basiert.
Eine Minderheit stellt den Antrag - diesen wird nachher unser Kollege Pirmin Schwander begründen -, dass die Reform sich im Rahmen des "modifizierten Status quo ante" gemäss dem GPK-Bericht bewegt. Dieses Modell sieht, unter Wahrung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft in der Strafverfolgung, erneut eine Anbindung an den Bundesrat vor. Nach Meinung der Minderheit könnten mit dem Modell "modifizierter Status quo ante" bessere Lösungen für die Bereiche Personalrecht, Weisungsrecht und Zweiteilung der Strafverfolgung gefunden werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Meinung, dass sich das Parlament mehrfach dazu geäussert hat. Sie möchte nicht wieder die alte Regelung übernehmen. Sie hält eine Reform im Rahmen des Status quo plus für den besseren Weg.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen.