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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-21

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-21

Wortprotokoll

Auch aus meiner Sicht sollten wir auf diese Vorlage eintreten.

Der Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten ein politischer Zankapfel, wie das viele Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben. Der Bundesrat hat sich früher auch immer für einen reinen Systemwechsel ausgesprochen, nur war dieser noch nicht auf dem Tisch. Unsere Kommission hat hier in der Mehrheit einen Versuch unternommen, möglichst nah an einem reinen Systemwechsel, wie er in der Vergangenheit politisch immer wieder gefordert wurde, zu bleiben.

Wenn ich das Votum von Kollege Germann aufnehme, der darauf hingewiesen hat, dass es aus seiner Sicht nur schwer nachvollziehbar sei, dass man eine Unterscheidung zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz gewählt habe, dann muss ich dem widersprechen. Seit der Annahme der Verfassungsbestimmung gemäss der Zweitwohnungs-Initiative steht rechtlich fest, dass es auch aus Sicht der Bundesverfassung ein wesentlicher Unterschied ist, ob man eine Zweitwohnungsliegenschaft besitzt oder eine Erstwohnungsliegenschaft. Auch steuerlich ist die Ausgangslage durchaus eine andere, wenn es um die Erstwohnung geht, die die meisten Menschen besitzen, oder um die Zweitwohnung als spezielles Gut, das eben nur wenige besitzen. Ich gebe offen zu, dass die Frage rund um die Besteuerung der Zweitwohnungen natürlich auch aus Sicht der Tourismusgebiete ein sehr wesentlicher Punkt gewesen ist, der unsere Kommission dazu bewogen hat, hier diese Unterscheidung vorzunehmen. Mir war es aber wichtig, dass ich jetzt darauf hinweise, dass es auch sachliche Argumente dafür gibt, die Erstwohnung anders zu behandeln als die Zweitwohnung.

Zu den Verschuldungsanreizen: Aus meiner Sicht sollten Staaten eben nicht die Verschuldung fördern. Ein Steuersystem, das Verschuldung fördert, ist aus meiner Sicht abzulehnen. Das heutige System führt dazu, dass die Amortisation von Hypotheken in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern viel tiefer ist: In anderen Ländern werden die Hypotheken viel schneller viel stärker amortisiert. Heute weiss jeder, der ein Gespräch mit dem Bankberater führt, dass dieser eigentlich empfiehlt, die Hypothek stehenzulassen und in andere Produkte zu investieren. Das ist die Tatsache, das ist die aktuelle Situation.

Aus meiner Sicht sollten wir auch aus Gründen der Systemstabilität - wenn wir über das Bankenwesen, die Immobilienbranche diskutieren - alles tun, um die Verschuldung möglichst zurückzufahren, um hier auch die volkswirtschaftlichen Risiken möglichst zu minimieren. Dazu dient auch dieses Signal, dass man sagt, die Verschuldung sollte zurückgehen.

Auf die finanziellen Auswirkungen hat Kollege Zanetti hingewiesen. Die hängen nämlich sehr stark auch von der Zinssituation ab. Je nach Annahme, die man in Bezug auf die Durchschnittszinsen trifft, ergeben sich ganz andere Auswirkungen. Nähme man den Verzugszins von 5 Prozent, der heute vom Staat bei der AHV noch erhoben wird, dann hätte der Staat überhaupt keine Ausfälle, vielmehr gäbe es Mehreinnahmen. Wenn aber der Zins bei 1 Prozent liegt, dann kommt es zu Auswirkungen, wie sie in der Botschaft dargelegt werden. Aber, Hand aufs Herz, dürfen wir von einem Durchschnittszinssatz in der heutigen Höhe ausgehen? Ist das die Normalität? Nein, das dürfen wir, glaube ich, nicht. Mit Blick auch auf die Inflationsraten, die gegenwärtig ausgewiesen werden, müssen wir auch bei den Steuereinnahmen von einem höheren Durchschnittszins ausgehen. Das wäre, glaube ich, die faire Antwort auf dieses Thema.

Ich möchte auch noch auf den Schuldzinsenabzug eingehen. Es wäre nicht bekannt, dass ich zu den Ratslinken gehören würde. Ich habe aber in dieser Frage mit der Kommissionsmehrheit gestimmt. Auch ich bin der Meinung, dass wir im Sinne der Ausgewogenheit der Vorlage bereit sein sollten, einen Schritt zugunsten der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage zu tun. Ich gebe zu: Das Argument der Verfassungsmässigkeit wiegt schwer; da haben wir vielleicht im Zweitrat noch andere Lösungen zu finden. Ich bin aber überzeugt, dass das nicht mit dem vollen Schuldzinsenabzug einhergehen muss. Deshalb habe ich mich dort mit der Kommissionsmehrheit gegen eine andere Lösung ausgesprochen. Wenn wir der Vorlage eine Chance geben wollen, dürfen wir in diesem Bereich, glaube ich, nicht zu viele Abzüge zulassen. Das wäre sonst nicht ausgewogen. Ich hätte es als mögliche Lösung angesehen, eine Begrenzung beispielsweise nur auf die Schuldzinsen vorzusehen, wie das bei der Liegenschaftenfinanzierung auch diskutiert worden ist. Doch die vollen Abzüge zuzulassen, würde der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage sicher nicht zuträglich sein.

Ein neues Argument, das bisher noch nicht vorgebracht wurde und das ich hier noch anfügen möchte: Wir haben im Gebäudebereich die CO2-Ziele zu erreichen. Ich sage Ihnen: Wenn wir den Eigenmietwert abschaffen, werden wir mit dem Systemwechsel bei Erstwohnungen auch die Energie- und Unterhaltsabzüge abschaffen. Höchstwahrscheinlich werden dann vor der Abschaffung noch sehr viele Sanierungen vorgenommen werden. So könnte auch das CO2-Ziel im Gebäudebereich erreicht werden. Denn die Hauseigentümer werden diese Sanierungen vor und nicht nach der Abschaffung vornehmen. Das heisst also, wenn Sie im Gebäudebereich den Sanierungszyklus beschleunigen und die CO2-Ziele schneller erreichen wollen, dann stimmen Sie hier mit der Mehrheit, denn Sie werden in diesem Sinne etwas Gutes tun. Die Anreize sind dann so, dass die Immobilien sozusagen vorweg wieder in Schuss gebracht werden, da diese Abzüge zukünftig nicht mehr möglich sein werden. Das ist nicht mein Hauptargument, aber ich wollte Sie einfach darauf hinweisen, weil ich überzeugt bin, dass das in der Praxis passieren wird.

Ich bitte Sie, mit der Kommissionsmehrheit auf diese Vorlage einzutreten und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.