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Thurnherr Walter · 2021-09-21

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme des Postulates der Staatspolitischen Kommission. Nationalrätin Masshardt hat Ihnen die Erwägungen der Kommissionsmehrheit dargelegt. Ich möchte im Zusammenhang mit E-Collecting und mit dem vorliegenden Postulat ebenfalls auf einige Punkte aufmerksam machen.

1.[NB]Die Digitalisierung hat natürlich bereits heute einen Einfluss auf die Durchführung von Unterschriftensammlungen. Das zeigen die Erfahrungen der vergangenen Monate. Seit dem Ende der ersten Covid-Welle wurden bei der Bundeskanzlei vier Volksinitiativen und sogar sieben fakultative Referenden eingereicht. Als man sich in der zweiten Welle Sorgen über die Möglichkeit der Unterschriftensammlung machte und auch Erleichterungen bei der Stimmrechtsbescheinigung einführte, kamen für drei Referenden insgesamt 350[NB]000 Unterschriften zusammen. Vor allem das Referendumsrecht wurde zuletzt rege und erfolgreich genutzt, trotz oder gerade wegen Corona. Weil das Sammeln von Unterschriften auf der Strasse, an Festen oder in Vereinen durch die Corona-bedingten Massnahmen erschwert war, dürften vermehrt digitale Formen der Mobilisierung zum Erfolg der Unterschriftensammlungen beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüssen, dass die Kommission zunächst eine Auslegeordnung zu den möglichen Auswirkungen von E-Collecting auf das politische System vornehmen möchte, auch wenn diese schwer abzuschätzen sind.

2.[NB]Der heutigen Form der Unterschriftensammlung haftet etwas Archaisches an. Bis eine Unterschriftenliste bei der Bundeskanzlei eingereicht wird, ist sie nicht selten vier- oder fünfmal in ein Couvert oder eine Schachtel gepackt und quer durch die Schweiz verschickt worden. Die Komplexität der Überführung dieses Prozesses ins Digitale sollte aber nicht unterschätzt werden. Für das elektronische Unterschreiben wird ein Identifikationsmittel, z. B. eine E-ID, benötigt. Es stellen sich gewichtige, auch staatspolitische Fragen, beispielsweise zur Anzahl benötigter Unterschriften oder im Zusammenhang mit der Stimmrechtsprüfung oder der Vernetzung der Stimmregister usw. Wenn ans E-Voting völlig zu Recht höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden, so muss dies auch für E-Collecting gelten. Bei Unterschriftensammlungen fallen Daten über politische Ansichten der Stimmberechtigten an, die als besonders schützenswert im Sinne des Datenschutzgesetzes gelten. Ein System für E-Collecting muss zudem auch davor schützen, dass die Identitätsmerkmale der Stimmberechtigten gegen ihren Willen für andere Zwecke, zum Beispiel für die Unterzeichnung anderer Vorlagen, verwendet wird. Ein E-Collecting-System muss Missbrauch verhindern, und die Bevölkerung muss darauf vertrauen können.

Einige Kantone verfügen über parlamentarische Aufträge oder gesetzliche Grundlagen, um Versuche mit E-Collecting auf kantonaler und kommunaler Ebene durchzuführen. Es spricht einiges dafür, Pilotversuche mit E-Collecting auf kantonaler Ebene durchzuführen. Hinzuweisen ist etwa auf die Schnittstellen zu den Gemeinden, die geringere Systemkompatibilität und -komplexität und die teilweise auch geringere Referendums- und Initiativtätigkeit auf kantonaler Ebene. Gleichzeitig ist der Bundesrat bereit, die im Kommissionspostulat formulierten Grundsatzfragen zu E-Collecting auf Bundesebene vertieft zu prüfen.