AB 288079
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-21
Wortprotokoll
Ich kann bei den Ausführungen von Herrn Würth beginnen. Die Vorstösse, die Sie bezüglich Online-Handel angenommen haben, sind umgesetzt. Der Bundesrat wird morgen die Gesetzesvorlage verabschieden. Sie können sie also behandeln. Dieser Bereich ist etwas einfacher zu handhaben, weil wir mit viel weniger Partnern zu tun haben bzw. Steuerzahlern, die wir erfassen müssen. Das haben wir ja schon vorbereitet. Es gibt zum Thema ältere Vorstösse, und es gibt neuere. Aber die Vorlage werden Sie dann erhalten. Ich nehme an, dass diese morgen im Bundesrat passieren wird - das dazu.
Man darf auch den Online-Handel nicht unterschätzen. In Bezug auf den Einkaufstourismus hat die Bedeutung des Online-Handels massiv zugenommen. Wir erhalten täglich zwischen 150[NB]000 und 200[NB]000 Pakete aus dem Ausland. Für diesen Bereich haben wir jetzt die Rechtsgrundlage. Es muss dann noch alles erfasst werden, und es müssen noch alle bezahlen - das dazu.
Zu Ihren Bemerkungen zur Hochpreisinsel, zu zynischen Ausführungen im Bericht des Bundesrates: Schauen Sie bitte die Vorstösse an, die Sie angenommen haben und mit denen Sie uns gesagt haben, dass wir endlich diese Hochpreisinsel beseitigen und entsprechende Massnahmen in die Wege leiten müssen. Da sitzen wir also im gleichen Boot. Ich würde fast sagen, Sie zwingen uns jeweils zu solchen Aussagen - aber lassen wir das beiseite.
Nun zur Frage dieser drei Vorstösse: Das Problem ist bekannt. Der Einkaufstourismus schwächt den Detailhandel in den Randregionen; er schwächt die Wirtschaft; er kostet Arbeitsplätze. Die Frage ist, ob Sie mit diesen Vorstössen diese Mängel beseitigen können. Wir glauben es eher nicht. Denn die Mehrwertsteuer, die zu erheben ist, auch bei kleineren Wertfreigrenzen, ist so bescheiden, dass das wahrscheinlich den Einkaufstourismus nicht wesentlich einschränken wird.
Man kann aber von der Steuergerechtigkeit sprechen. Da gebe ich Ihnen recht. Dieser Bereich ist damit nicht abgedeckt, bzw. die Freigrenze ist aus dieser Optik hoch. Aber zu glauben, dass mit der Senkung der Freigrenze der Einkaufstourismus wesentlich eingeschränkt würde, davor warne ich. Diese Einschränkung findet nicht statt. Denn Einkaufstourismus ist auch ein gesellschaftliches Abenteuer. Sie haben die Züge von Luzern nach Kreuzlingen genannt, Sie könnten noch Bern-Domodossola nennen, und Sie können noch mehr nennen. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass man halt am Wochenende entsprechend einkauft. Das gehört dazu. Ich gehöre dort nicht dazu, aber es ist nun einmal so.
Nun zur Durchführbarkeit: Hier haben wir bekanntlich Vorbehalte. Wenn Sie die beiden Standesinitiativen anschauen, sehen Sie, dass sie im Grunde auf dem Gedanken eines Negativbeweises basieren: Das heisst, derjenige, der die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert hat, muss den Beweis erbringen. Dieser Beweis kann aber erst erbracht werden, wenn diese Bestimmung eingeführt ist, sprich, wenn nicht mehr zurückgefordert werden könnte. Das würde einen relativ grossen administrativen Aufwand bedingen, nur um zu beweisen, dass die besagte Person die Mehrwertsteuer wahrscheinlich nicht zurückgefordert hat.
Über eine App, also über eine gemeinsame technische Lösung, haben wir mit allen Nachbarländern versucht, eine Lösung zu finden, und zwar für den Moment, in dem die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert wird, bzw. für den Moment, in dem sie zurückgefordert wird und wir diese verrechnen. Keines der Nachbarländer war zu einer solchen Lösung bereit. Herr Ständerat Stark hat sie zitiert: Die Interessen im grenznahen Raum sind den unseren genau entgegengesetzt, weshalb man hier zu keiner Zusammenarbeit bereit ist.
Unter anderem haben wir viel mit Deutschland gesprochen. Die Deutschen sagen uns, sie würden die Wahlen in Baden-Württemberg verlieren, wenn sie uns entgegenkämen; das ginge einfach nicht. Sie sagen das zwar nicht so wortwörtlich, aber es ist die Schlussfolgerung. Folglich ist der Weg über den Beweis der Nichtrückforderung der Mehrwertsteuer wahrscheinlich nicht gangbar.
Dann kommt die Frage der Motion, sprich der Senkung bzw. Aufhebung der Wertfreigrenze sowie der Verzollungs-App. Die technische Lösung für die Verzollungs-App besteht bereits, die App wird auch schon benutzt; aber sie ist natürlich freiwillig, d. h. "freiwillig" in Anführungs- und Schlusszeichen. Man kann sie zwar zur Pflicht machen, aber kontrollieren können wir es nicht.
Es bestehen verschiedene Gefahren: Bei einer Senkung der Wertfreigrenze müssen wir wohl davon ausgehen, dass die Zahl der Einkaufsfahrten zunehmen wird oder dass man zusätzlich zwei Kinder ins Auto lädt, um viermal 50 Franken oder dergleichen zu haben. Insgesamt dürfte der Verkehr also eher zunehmen, weil man, wenn man ehrlich ist, versucht, unter 50 Franken zu bleiben; dann fährt man einmal mehr als nur für den Grosseinkauf vom Wochenende über die Grenze, was ja im grenznahen Verkehr möglich ist.
Ausserdem verfügen nach wie vor nicht alle Leute über ein Handy, dementsprechend sind nicht alle Personen bereit, die besagte Verzollungs-App zu benutzen; dadurch entsteht zusätzlicher Papieraufwand. Wenn wir einfach über die App gehen, die grundsätzlich ja funktioniert, ist die Gefahr der Umgehung relativ gross, der Schmuggel würde zunehmen. Wir müssen ja davon ausgehen, dass wir pro Wochenende und, was noch hinzukommt, je nach Wetter irgendwo zwischen 300[NB]000 und 500[NB]000 einkaufende Auslandtouristen haben.
Die können wir am Zoll schlicht und einfach nicht kontrollieren. Wenn Sie jedes Auto anhalten und den Kofferraum öffnen lassen, dann verursachen Sie zehn Kilometer Stau. Das ist also unmöglich. Selbst wenn wir alle Leute am Wochenende einsetzen, um die Kofferräume zu kontrollieren, schaffen wir das nicht. Damit ist die Gefahr und Möglichkeit der Umgehung doch relativ gross, und das werden die Leute merken. Noch zwei Flaschen unter das Reserverad tun, das wird relativ schnell als Gentleman-Delikt angesehen. Leider ist das so in unserer Gesellschaft. Damit ist es auch gefährlich, eine solche Lösung einzuführen. Denn sie führt natürlich zur Umgehung. Wir locken die Leute in die Illegalität, wenn wir sie nicht kontrollieren können.
Wenn Sie die Vorstösse annehmen, würden wir das sicher noch einmal anschauen. Aber ich muss jetzt schon darauf aufmerksam machen: Die beiden Standesinitiativen mit dem Negativbeweis können wir so nicht umsetzen. Die Motion zur Senkung der Wertfreigrenze und zur Obligatorischerklärung der Verzollungs-App führt dazu, dass wir jedes Wochenende Zehntausende von Schweizerinnen und Schweizern haben werden, die sich nicht daran halten werden. Wenn man von zehnmal einmal erwischt wird, hat es sich vielleicht immer noch gelohnt.
Es ist etwas gefährlich, ein Gesetz zu machen, wenn wir genau wissen, dass wir es nicht umsetzen, dass wir seine Anwendung nicht kontrollieren können. Wie gross dann der Druck wird, das so zu machen, können wir nicht beurteilen. Aber wenn Sie das annehmen, müssen Sie wissen, dass Sie uns mit einer "mission impossible" beauftragen, dass das Geforderte kaum zu erfüllen ist. Wir haben das nicht zum ersten Mal angeschaut, wir haben alle Möglichkeiten immer wieder geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass es vielleicht ehrlicher ist, das nicht zu machen, dass es besser ist, bei der Verzollungs-App, die tendenziell leicht mehr beansprucht wird und auch zu Einnahmen führt, auf Freiwilligkeit zu setzen.
Ein Signal gegen den Einkaufstourismus setzen können wir, ehrlich gesagt, nicht. Die Preisdifferenz bei den Produkten, die gekauft werden, ist einfach zu gross. Zu dieser Verzollungs-App nebenbei noch: Wir haben dann nicht verschiedene Mehrwertsteuersätze; sonst muss der Kunde noch unterscheiden, was Fleisch und was allenfalls Wein ist. Das geht einfach nicht. Wir haben einen pauschalen Ansatz gewählt. Er wurde bis jetzt nicht bestritten. Wieweit er rechtlich "verheben" würde, ist auch noch offen.
Ich muss Ihnen sagen: Wir können das so, wie es daherkommt, nicht umsetzen. Wenn Sie es trotzdem annehmen, schauen wir das noch einmal an. Aber wecken wir nicht falsche Hoffnungen und falsche Erwartungen! Das rettet den [PAGE 912] Detailhandel im Grenzraum nicht, und das verhindert auch den Einkaufstourismus nicht. Es führt eher dazu, dass wir Leute dazu verleiten, Gesetze nicht einzuhalten; das ist wahrscheinlich leider so.
Daher, so bin ich der Meinung, sollten Sie diesen Standesinitiativen keine Folge geben und sich zuerst einmal auf den Online-Handel konzentrieren. Diese Gesetzesvorlage ist morgen im Bundesrat.
[VS]