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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-12-11

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen zunächst, den Antrag der Minderheit Gutzwiller abzulehnen. Es ist selbstverständlich: Auch wir anerkennen die Arbeit der Chiropraktoren; sie ist eine wichtige Ergänzung zum medizinischen Angebot der Ärzte. Es kann auch durchaus sein, Herr Gutzwiller, dass sie durch die Anerkennung als selbstständige Leistungserbringer mit der Möglichkeit des Verschreibens aller Medikamente, mit Therapien oder radiologischen Abklärungen in gewissen Fällen einen zusätzlichen Arztbesuch ersparen können.

Aber es ist einfach so: Wir erweitern hier das Angebot. Es ist medizinisch nicht gerechtfertigt. Chiropraktor werden kann man ausschliesslich in den USA. Sie erlernen die Fähigkeit für Manipulationen an der Wirbelsäule; sie haben aber keine umfassende pharmazeutische Ausbildung, keine umfassende Ausbildung auf dem Gebiet der Diagnostik, auch nicht auf dem Gebiet der Analyse, welche über ihr eigenes Tätigkeitsfeld hinausreicht. Auf ihrem Gebiet sind sie vollständig anerkannt und geschätzt, und so soll es auch bleiben. Es würde ein Präjudiz für andere Berufsgruppen schaffen; wir können sie nicht den Ärzten gleichstellen. Genauso gerechtfertigt wäre es eigentlich, die Osteopathen oder die nichtmedizinischen Psychotherapeuten den Chiropraktoren im KVG gleichzustellen. Aber man will ja hier bewusst eine Ausweitung vermeiden. Wenn wir nicht nur Schlagworte in die Welt setzen wollen, sondern die Kosten durch das KVG auch wirklich bremsen wollen, dann können wir uns solche Erweiterungen des Angebotes einfach nicht leisten.

Ich bitte Sie, hier konsequent zu sein, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Gutzwiller abzulehnen.

Nun zum Antrag Leuthard: Hier kann ich nur im persönlichen Rahmen sprechen. Wir hatten zwar einen Antrag der Santésuisse, der noch etwas weiter ging; sie wollte nämlich die Solidarität mit der Spitex auch noch herausbrechen. Wir haben das abgelehnt.

Ich spreche aber hier als Zentralpräsidentin des Heimverbandes. Das ist ein sehr heikles Gebiet, diese Pflegeleistungen. Wir haben im Rahmen der Krankenversicherung die chronisch kranken Leute ganz bewusst mit einbezogen. Hätten wir das damals nicht gemacht - das sage ich Ihnen -, wäre diese Krankenversicherung nicht durchgekommen. Wir wussten, dass das nicht gratis ist und dass weiterhin nur Leistungen, die ärztlich verordnet sind, mit einbezogen werden. Es geht nicht um eine Hotellerieversicherung, aber wir müssen den Menschen diese Leistungen garantieren. Diese ärztlichen Leistungen müssen unabhängig davon, wo sie erbracht werden - im Spital, zuhause oder in den Heimen -, bezahlt werden. Sie werden in den Heimen in verschiedenen Erfassungssystemen erfasst, nach vier verschiedenen Pflegebedürfnissen angepackt.

Um Ihnen eine kleine Übersicht zu geben: Es handelt sich um einen kleinen Teil unserer Bevölkerung; wir haben 4 Prozent der über 65-Jährigen, die in den Heimen sind. Es sind bei den über 85-Jährigen nur 25 Prozent unserer Bevölkerung. Heute geht man erst dann in ein Heim, wenn man wirklich zuhause den Alltag überhaupt nicht mehr mit den angebotenen Diensten der Spitex, z. B. des Mahlzeitendienstes, organisieren kann.

Ein Heim kostet im Durchschnitt 8000 Franken, und das ist kein teures. Die Krankenversicherung bezahlt nicht einmal die Hälfte. Es ist nicht so, dass wir in den Schwerstpflegeheimen die reichen Alten haben, wie das Frau Leuthard angetönt hat. Wir haben in über der Hälfte der Fälle Leute mit Ergänzungsleistungen. Es ist ein Problem; das stimmt. Aber wir müssen die Diskussion breiter führen. Wir müssen die Diskussion führen, wieweit die Pflege gerechtfertigt ist und wer bezahlt, wenn die Krankenversicherung aussteigt. Heute haben Leute, die im Alter noch unnötige Operationen haben, ihre Leistungen garantiert. Aber wenn jemand im Heim gepflegt werden muss, dann nicht.

Ich bitte Sie, den Antrag Leuthard abzulehnen. Diese Probleme kann man nicht im Rahmen eines Differenzbereinigungsverfahrens lösen.