Ritter Markus · Nationalrat · 2021-09-22
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Wir haben bei dieser Vorlage zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz. Die Minderheit, die ich hier vertrete, will heute dem Ständerat folgen und damit die Differenz ausräumen.
Einig sind sich die Räte bei dieser Vorlage, dass neu Drittbetreuungskosten im Umfang von bis zu 25[NB]000 Franken pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer abzugsfähig sein sollen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, damit bestqualifizierte Personen mit Kindern im Arbeitsprozess bleiben oder rasch wieder einsteigen. Diese Massnahme, Sie wissen es, spricht Steuerzahlende an, die sehr hohe Einkommen generieren können. Der Bundesrat rechnet damit, ich basiere mich auf den Bericht der WAK-N, dass mit dieser Massnahme bis zu 2500 Vollzeitstellen besetzt werden können. Wir sprechen also davon, dass - je nach Arbeitspensum - 2500 bis 5000 Menschen mit sehr hohen Einkommen am Schluss in diesem Land angesprochen werden. Dafür sollen Steuerausfälle von 10 Millionen Franken in Kauf genommen werden.
Der Ständerat und eine starke Minderheit Ihrer Kommission sind der Meinung, dass weitere Familien des Mittelstandes für ihr Engagement bei der Kinderbetreuung mit einer Geste entlastet werden sollen. Der Elterntarif soll von 251 Franken pro Kind und Jahr auf 300 Franken angehoben werden. Dieser Betrag wird beim errechneten Steuerbetrag direkt abgezogen, ist für alle gleich und deshalb sehr sozial. Diese Massnahme würde für den Bund Steuerausfälle von 68 Millionen Franken bedeuten und würde die Familien direkt fördern. 52 Prozent der Eltern mit Kindern, die effektiv direkte Bundessteuern bezahlen, oder nicht weniger - hören Sie gut zu - als 472[NB]730 Steuerpflichtige könnten von dieser Massnahme mit dem ganzen Betrag von 49 Franken pro Kind und Jahr zusätzlich entlastet werden. Weitere 2,1 Prozent oder 18[NB]765 Steuerpflichtige mit Kindern würden mit einem Teilbetrag entlastet.
Ja, es ist richtig, dass diese Massnahme siebenmal mehr Steuerausfälle auslöst als der Abzug bei den Drittbetreuungskosten, aber es können fast hundertmal mehr steuerpflichtige Eltern in diesem Land etwas entlastet werden. Ich muss Ihnen sagen: Das ist Politik für viele statt für wenige. Dieses Wort geht vor allem an die Ratslinke. Die Minderheit ist der Meinung, dass wir nicht nur für jene Eltern mit den höchsten Einkommen, meist mehrere hunderttausend Franken, etwas tun dürfen. Oftmals hätten diese Steuerpflichtigen das Geld vielleicht gar nicht wirklich nötig. Die betreffende Massnahme wurde von uns nun bereits beschlossen. Aus Sicht des Ständerates und der Minderheit braucht es auch eine massvolle Entlastung für Eltern im Mittelstand, die vom Grenzsteuersatz sehr direkt betroffen sind, aber viel weniger verdienen als Eltern, die vom deutlich erhöhten Drittbetreuungsabzug profitieren sollen. Allein dies müsste schon ein Grund für die Ratslinke in diesem Saal sein, die Minderheit zu unterstützen.
Mit dem Weg über den Elterntarif vertreten Ständerat und Minderheit eine sehr soziale Lösung. Diese steht im Gegensatz zur vom Volk abgelehnten Vorlage mit einer Erhöhung des Kinderabzuges. Die Lösung mit dem Elterntarif müsste in diesem Rat auf breiteste Zustimmung stossen.
Die Minderheit erinnert auch daran, dass der Elterntarif seit 2014 nicht mehr erhöht worden ist. Ja, es ist richtig, dass [PAGE 1785] 49 Franken pro Kind und Jahr nicht sehr viel sind. Bei drei Kindern sind es dann 147 Franken. Wir entlasten aber gezielt dort, wo das Geld wirklich gebraucht wird.
Deshalb bitte ich Sie im Namen des Ständerates und einer starken Minderheit, diese zu unterstützen und damit eben dem Ständerat zu folgen.