AB 288537
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22
Wortprotokoll
Die Ausgangslage ist folgende: Im Moment liegt die Freigrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bei 150[NB]000 Franken, und Sie möchten sie nun auf 200[NB]000 Franken erhöhen. Von dieser Erhöhung betroffen sind in der ganzen Schweiz 106 Vereine.
Nun fragt es sich natürlich schon, ob es Sinn ergibt, eine Gesetzesänderung zu machen, von der 106 Vereine betroffen sind, die dann insgesamt eine Million Franken weniger bezahlen müssen. Vergleichen Sie das einmal mit dem Gesamtsport. Von "Jugend und Sport" erhalten diese Vereine zusammen etwa 70 Millionen Franken pro Jahr. Sie haben vorhin Kredite von 130 Millionen Franken für den Sport bewilligt. Es gibt Anlagen, die unentgeltlich genutzt werden können. Die Verhältnismässigkeit kann man hier also schon hinterfragen.
Im Grundsatz ist die parlamentarische Initiative selbstverständlich durchaus sympathisch. Die Wettbewerbsverzerrungen müssen wir aber schon auch im Auge behalten, denn wir erhalten natürlich schon jetzt sehr viele Hinweise und Reklamationen. Die Gastrobetriebe sagen: "Die Vereine dürfen bis 150[NB]000 Franken nicht versteuern, wir aber müssen das tun, und jetzt soll diese Grenze auch noch angehoben werden." Das gibt es natürlich schon, wir bauen dieses Gesetz ja nicht auf der grünen Wiese. Es ist also nicht nur eine Frage der Finanzen, sondern auch eine Frage der Steuergerechtigkeit, die Sie ebenfalls immer wieder in Erwägung ziehen. [PAGE 1813]
So, wie die Diskussion in der Kommission gelaufen ist, habe ich keine grossen Chancen. Aber ich möchte mich vielleicht doch ein wenig in Selbstreflexion üben: Wir machen jetzt eine Gesetzesänderung. Der Bundesrat hat gearbeitet, Sie haben gearbeitet, 285 Vereine haben eine Stellungnahme dazu abgegeben. Am Schluss sind es 106 Organisationen, die von der Gesetzesänderung profitieren. Der ganze bürokratische Aufwand steht eigentlich in keinem Verhältnis, vor allem angesichts des Goodwills, den die Verwaltung dem Sport auch sonst entgegenbringt. Vielleicht müssten wir uns schon auch ab und zu überlegen, ob wir Gesetzesprozesse in Gang setzen wollen, die am Schluss ausser einer Sympathiebekundung eigentlich nichts bewirken. Denn auch Sie werfen uns nachher vor, wir brauchten zu viel Personal, wir seien zu bürokratisch. Das hier ist ein typischer bürokratischer Aufwand, auf den man eigentlich verzichten könnte oder hätte verzichten können.
Jetzt sind die betreffenden Arbeiten durchgeführt, aber vielleicht müssten wir uns doch jeweils zu Beginn einer solchen Aktion fragen, ob das etwas bringt. Es ist nun einmal so: Das Anliegen ist sympathisch, und politisch kann ich nachvollziehen, dass man das tun will. Aber in der Praxis bewegen wir damit gar nichts; da bewegen wir einfach gar nichts, ausser dass es einen riesigen Aufwand gibt, der jetzt bereits hinter uns liegt. Daher würde ich Sie schon bitten, auch in Anbetracht der generell eher knappen finanziellen Mittel und der Vorwürfe, zu viel Personal zu brauchen, in Zukunft vielleicht von Anfang an auf eine solche Übung zu verzichten.
Ich empfehle Ihnen immer noch, nicht auf den Entwurf einzutreten, denn die Gesetzesänderung ist ja noch nicht vollzogen. Man könnte immer noch etwas realistisch werden und darauf verzichten. Denn der Sport wird breit unterstützt, mit "Jugend und Sport" und mit Anlagen mit allem Drum und Dran. Das fällt dann dort ins Gewicht, und ich glaube, wir sollten eher klotzen, nicht kleckern - das wäre der militärische Begriff dafür.
Ich möchte Sie noch einmal auffordern, sich das Ganze zu überlegen und - bei aller Sympathie zum Sport - Nein zu dieser Vorlage zu sagen und den Sport dort zu unterstützen, wo es tatsächlich etwas bringt.