preparatory:AB 288593
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-22
Wortprotokoll
Mein zweites Postulat bezieht sich auf eine weitere Komponente der Ehepaarbesteuerung und ist, wenn auch nicht in dieser Ausführlichkeit, im Postulat integriert, das der Ständerat angenommen hat.
Ich finde, man muss die Besteuerung auch aus familienpolitischer, gesellschaftspolitischer und zeitgerechter Sicht beurteilen. Die überwiegende Mehrheit aller Paare trägt heutzutage im Lauf des Erwerbslebens gemeinsam zum Einkommen bei und teilt sich in unterschiedlichen Pensen Familien- und Erwerbsarbeit - vor und nach der Kinderphase zu hohen Prozentsätzen, während der Kinderphase in unterschiedlichen Pensen. Heutzutage tragen auch Väter sehr viel zur Familienarbeit bei, und sie würden dies sehr gerne noch viel mehr tun. Ich kenne sehr viele solcher Väter. Es stimmt längst nicht mehr, dass Männer nichts anderes im Kopf haben, als Frauen in eine Kochschürze zu stecken und sie kochen zu lassen; nein, sie kochen unterdessen allesamt selbst. Wer wann wie viel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, liegt in der freien Entscheidung der Familien. Der Fiskus soll demzufolge weder einen Bonus noch einen Malus für bestimmte Lebensformen setzen, es soll ehepartnerneutral und ideologiefrei sein. Das ist meines Erachtens liberal.
Heute werden bei der direkten Bundessteuer anders als in den Kantonen die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft diskriminiert; das ist die sogenannte Heiratsstrafe. Eine Geschlechterdiskriminierung ist nicht erkennbar. Das Problem der Heiratsstrafe liegt nicht in der Besteuerungsform, sondern im Tarif der Gemeinschaftsbesteuerung.
Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied der Hausfrauen- und Hausmännergewerkschaft, und ich oute mich hier: Ich erachte die Familienarbeit als ausserordentlich wertvoll. Wenn die Individualbesteuerung vor allem dazu dienen soll, die Menschen in möglichst hohen Pensen ins Erwerbsleben einzuführen, dann muss ich sagen: Das hätte man vielleicht in den Fünfzigerjahren machen können oder müssen, aber heute braucht es dafür keine Anreize mehr, es ist schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäss. Auch während der Kinderphase teilen sich 85 Prozent aller Paare Familien- und Erwerbsarbeit. Es braucht keine Aufwertung der Erwerbsarbeit; sie hat ja schon einen hohen, einen anerkannten Stellenwert.
Es ist auch richtig, dass die ausserfamiliäre Kinderbetreuung unterstützt wird. Aber es braucht unterdessen eine Aufwertung der Familienarbeit - für Frauen und für Männer. Man kann keine Löhne bezahlen für Familienarbeit, aber man kann sie wenigstens steuerlich gerecht bewerten. Familienarbeit muss, gerade weil sie heute zwischen den Paaren aufgeteilt wird, analog zur Erwerbsarbeit endlich ihren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Stellenwert erhalten und vom Fiskus - auch auf Bundesebene - anerkannt werden. Immerhin werden jährlich 6,5 Milliarden Arbeitsstunden in die Familienarbeit investiert; das ist volkswirtschaftlich gesehen unbezahlbar.
Die Individualbesteuerung fördert tendenziell Doppelverdienende mit individuell hohen Einkommen gegenüber mittelständischen Familien mit geringerem ersten und zweiten Einkommen. Die gemeinsame Besteuerung hingegen ist neutral; sie teilt das gemeinsame Einkommen durch zwei.
Ich bitte Sie also, diesem Postulat zuzustimmen und auch diese Punkte prüfen zu lassen; vielleicht hat Frau Markwalder ja recht.