Lexipedia

AB 288658

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-09-22

Wortprotokoll

Die Thematik, die mit dieser Motion aufgenommen wird, ist eigentlich ein Teil der 99-Prozent-Initiative, die in einer Woche zur Abstimmung gelangt. Hier ist einmal mehr zu berücksichtigen, dass es immer schwierig ist, an einem Gesamtpaket von Steuern, das jahrelang gewachsen ist und das in sich austariert ist, eine plötzliche Änderung vorzunehmen. Das bringt das Gefüge durcheinander.

Wenn Sie sich die Forderung der Motion anschauen: Ab 3 Millionen Franken wäre das eine Steuer von 60[NB]000 Franken. 3 Millionen Franken eines Vermögens können sehr wohl zu einem sehr grossen Teil in einer Immobilie stecken, die man persönlich bewohnt. Ob aber das Geld dann auch flüssig vorhanden ist, ist eine andere Frage.

Hier geht es aber eigentlich nicht primär um die Umsetzung. Sollten Sie der Motion zustimmen, müssten wir eine Verfassungsänderung vorschlagen, weil wir keine Rechtsgrundlage haben, um Vermögenssteuern zu erheben. Das würde also heissen: zuerst eine Verfassungsänderung, die die Mehrheit von Volk und Ständen braucht, und dann noch eine Gesetzgebung. Damit das umgesetzt werden kann, brauchen wir im Normalfall etwa fünf Jahre, weil das die Kantone dann auch umsetzen müssen. In diesen fünf Jahren könnte sich schon das eine oder andere Vermögen verschieben, bzw. der Vermögensinhaber könnte sich überlegen, ob er nicht den Sitz ändert oder sein Vermögen transferiert, um dieser neuen Steuer zu entgehen.

Ich glaube, mit der Umverteilung von hohen Vermögen zu tieferen Vermögen, die wir jetzt schon haben, haben wir das System grundsätzlich ausgereizt. Ich erinnere Sie nur noch einmal daran, dass etwa 46 Prozent der Steuerpflichtigen keine direkte Bundessteuer bezahlen und dass ein einziges Prozent 43 Prozent der Bundessteuer bezahlt. Damit haben wir bereits eine Umverteilung, die wahrscheinlich nicht weiter strapaziert werden kann.

Vielleicht gibt das Abstimmungsergebnis vom Sonntag dann einen Hinweis darauf, wie weit man hier gehen kann. In der Regel hat die Bevölkerung ja ein gutes Gefühl dafür, höhere Vermögen höher zu besteuern. Aber sie will sie nicht übermässig hoch besteuern in dem Sinne, wie es die Motion vorsieht.

Ich empfehle Ihnen, die Motion nicht anzunehmen. Sie ist zwar bestechend einfach, aber sie kann kaum umgesetzt werden. Es bräuchte zuerst eine Verfassungsänderung und dann noch eine Gesetzgebung - und in diesem Bereich läuft auch noch einiges. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, jetzt eine zusätzliche Vermögenssteuer für diesen einmaligen Zweck einzuführen oder wie auch immer das dann ausgestaltet werden sollte.

Also nehmen Sie diese Motion bitte nicht an.