Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-09-23
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-23
Wortprotokoll
Bei sexuellen Handlungen mit Kindern drohen heute höchstens fünf Jahre Haft und bei sexuellen Handlungen mit abhängigen Personen höchstens drei Jahre. Auch ist in beiden Fällen nur eine Mindestgeldstrafe vorgesehen. Mit der Standesinitiative Tessin wird nun eine Mindeststrafe von nicht weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe und eine Erhöhung der Höchststrafe auf mindestens zehn Jahre gefordert. Darüber hinaus verlangt die Standesinitiative Tessin Informationskampagnen für Verantwortliche in Kitas und Schulen und für die ganze Bevölkerung. Sie sollen die Vorgehensweise von Pädophilen aufzeigen, damit problematische Situationen schnell erkannt werden und damit Missbräuchen vorgebeugt werden kann.
Es ist bekannt, dass viele mutmassliche Pädophile aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt werden, insbesondere dann, wenn die Opfer Kleinkinder sind. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden 1118 Täter wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Davon bekamen nur 165 Täter, also knapp 15 Prozent, eine Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass 953 Täter ohne Freiheitsstrafe davonkommen. Das ist ein Skandal. Es braucht dringend eine Erhöhung der Mindeststrafen.
Wir von der SVP-Fraktion werden der Standesinitiative Tessin in der ersten Phase Folge geben, weil wir der Meinung sind, dass wir die Schwächsten, nämlich Kinder und Abhängige, besser vor sexuellen Übergriffen schützen müssen. Kinder, die solche Übergriffe erleben, leiden ein Leben lang darunter. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Die Mindeststrafe muss eine Gefängnisstrafe sein. Auch wenn wir im Zuge der dritten Vorlage der Strafrahmenharmonisierung diese Frage noch einmal anschauen werden, ist eine Mindesthaftstrafe und eine Erhöhung der Maximalstrafe, wie es in der Standesinitiative gefordert wird, angebracht. Dass der Bundesrat und die Kommission den Handlungsbedarf erkannt haben und das Problem mit präventiven Massnahmen angehen wollen, ist positiv zu werten. Wir sind aber der Meinung, dass auch betreffend das Strafmass ein deutliches Zeichen gesetzt werden muss.
Ich bitte Sie deshalb, der Standesinitiative Tessin in der ersten Phase Folge zu geben.