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Thurnherr Walter · 2021-09-27

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-27

Wortprotokoll

In der Bundesverwaltung fallen Daten mit sehr unterschiedlichem Schutzniveau an. Bei öffentlichen Daten, wie beispielsweise dem Kartenmaterial von Swisstopo oder den Wetterprognosen von Meteo Schweiz, bestehen keine besonderen Risiken, wenn diese in einer Public Cloud bearbeitet werden. Die Bundesverwaltung beabsichtigt nicht, sensible Daten sowie Anwendungen mit hohem Schutzbedarf amerikanischen oder chinesischen Cloud-Anbietern anzuvertrauen. Solche Daten sollen auch künftig auf verwaltungsinternen Infrastrukturen und Plattformen in den Rechenzentren der Bundesverwaltung betrieben und bearbeitet werden.

Wie mit der Antwort auf die Frage 21.7760 ausgeführt, ist die Bundesverwaltung verpflichtet, Daten zu schützen und Geheimhaltungspflichten zu gewährleisten. Bevor Dienste aus einer Public Cloud genutzt werden, ist deshalb jeweils zwingend eine spezifische Risikoanalyse durchzuführen. Weiter ist zu beurteilen, ob dabei Personendaten bearbeitet werden und eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Eine vorgängige, generell-abstrakte Analyse im Rahmen der WTO-Ausschreibung wäre aufgrund der Heterogenität der Anforderungen und der Bedürfnisse der Verwaltungseinheiten nicht zielführend und würde den künftigen Bedürfnissen nicht gerecht. Die zwingend durchzuführende, spezifische Risikoanalyse hat deshalb immer für den individuell-konkreten Anwendungsfall zu erfolgen, gestützt auf den fallspezifischen Schutzbedarf und die damit verbundenen Risiken.